Auf der Tagesordnung des Ausschusses für Bildung und Betreuung in Sindelfingen stand am Mittwochnachmittag die neue Satzung für die Betreuungsangebote der Stadt. Es wird nämlich ab August nicht nur neue Betreuungsmodelle geben, die Eltern müssen auch mehr bezahlen. Die Verwaltung hatte dazu einen Entwurf ausgearbeitet, der allerdings bei der Mehrzahl der Gemeinderäte nicht gut ankam.
Es folgten Anträge aus den Fraktionen der Grünen und der SPD, dann folgten Abstimmungen – am Ende jedoch herrschte mehr Verwirrung als Klarheit darüber, was nun eigentlich Stand der Dinge ist. Die Vorsitzende des Gesamtelternbeirates (GEB), Verena Carle-Fernholz, übte im Nachgang zur Sitzung Kritik: „Was da passiert ist, ist nicht im Sinne des GEB.“
Die Betreuungsgebühren in Sindelfingen sollen steigen. Foto: Uwe Anspach/dpa
Als Grund für die Gebührenerhöhung gab die Verwaltung die Haushaltskonsolidierung an. Aufgrund der eingebrochenen Gewerbesteuer herrscht Ebbe in den Kassen Sindelfingens. Im Vergleich zu den umliegenden Kommunen sei Sindelfingen in seinen Beiträgen unterdurchschnittlich. Laut Vorlage müssten Eltern in Sindelfingen derzeit für eine Betreuung im Ü3-Bereich von 42,5 Stunden pro Woche ohne Verpflegung rund 137 Euro zahlen. Im Vergleich beträgt der durchschnittliche Elternbeitrag in fünf umliegenden Kommunen dafür rund 358 Euro.
Der finanzielle Beitrag der Eltern an den Gesamtkosten liegt aktuell bei 8,5 Prozent
Der Entwurf der Verwaltung sieht eine schrittweise Erhöhung bis 2029 vor: Der aktuelle Kostendeckungsgrad, also die finanzielle Beteiligung der Eltern, sollte von 8,5 Prozent auf 16,5 Prozent gesteigert werden. Der Städtetag von Baden-Württemberg empfiehlt eine Zielmarke von 20 Prozent. Bereits Anfang Januar hatte der Gesamtelternbeirat Kita einen offenen Brief verfasst, in dem vor übermäßigen Erhöhungen gewarnt wurde. Dementsprechend fiel auch die Reaktion von Verena Carle-Fernholz in der Sitzung aus: Die Anpassung der Gebühren sei eine dauerhafte Kostenspirale für Familien. Bereits jetzt sei die Belastungsgrenze für viele erreicht. Zentraler Kritikpunkt aus dem Gremium und vom GEB war die besondere Belastung von Familien, die eine Betreuungszeit von sieben Stunden und mehr beanspruchen.
Rufe nach mehr Zeit werden abgelehnt
Bereits zu Anfang der Sitzung wurde der Ruf laut, mehr Zeit zu benötigen, um das Zahlenwerk und die Anträge innerhalb der Fraktionen erneut zu besprechen. Diesem Vorschlag jedoch folgte eine Absage: Es müsse eine Entscheidung her, da die Anmeldefristen liefen und Klarheit für Eltern geschaffen werden solle.
Am Ende lehnten die Ausschussmitglieder den Antrag der SPD ab, stimmten jedoch dem Änderungsantrag der Grünen in dem Punkt zu, dass es zunächst für den Kita-Bereich eine zehnprozentige Erhöhung für alle Betreuungsarten geben soll. Zu einem späteren Zeitpunkt solle dann weiterberaten werden. Verena Carle-Fernholz sagte am Ende der Sitzung: „Ich hätte mir gewünscht, dass vor der Abstimmung innegehalten worden wäre.“ Die Entscheidung sei nun übers Knie gebrochen. Für nächste Woche steht der Entwurf zur Vorberatung auf der Tagesordnung des Verwaltungs- und Finanzausschusses. Am 10. Februar soll der Gemeinderat dann die endgültige Entscheidung treffen.
Ist-Zustand Bisher gab es in Sindelfingen die Regelbetreuung für Kita- und Kindergartenkinder (8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr), zudem gab es die Formen der verlängerten Öffnungszeiten (7.30 Uhr bis 14 Uhr) sowie des Ganztags (7.30 Uhr bis 16 Uhr); außerdem konnten Zusatzblöcke am Morgen und Abend hinzugebucht werden.
Neuregelung Die neue Einteilung erlaubt nun mehr Differenzierung: So können unter und über Dreijährige halbtags (fünf Stunden täglich, 25 Wochenstunden) betreut werden sowie in zwei Optionen der verlängerten Öffnungszeiten (sechs und sieben Stunden täglich, damit 30 und 35 Wochenstunden) betreut werden. Darüber hinaus werden Ganztagesbetreuungen mit acht und neun Stunden täglicher Betreuung angeboten (40 bis 45 Wochenstunden) ebenso wie die Option Superflex mit bis zu zehn täglichen Betreuungsstunden (bis zu 50 Wochenstunden).
Gehaltsstaffelung Eine am Einkommen orientierte Staffelung der Gebühren, wie etwa in Herrenberg, gibt es in Sindelfingen keine, was die Kinderbetreuung angeht – allerdings können sich Alleinerziehende oder Familien mit geringem Einkommen auf eine Berechtigungskarte bewerben, mit der weniger Betreuungsgebühren fällig werden.