Eltern sollen im September erstmals den Corona-Kinderbonus erhalten, Lottospieler müssen mehr fürs Glücksspiel zahlen. Wir geben einen Überblick, was sich im September sonst noch ändert.

Berlin - Eltern sollen im September erstmals den Corona-Kinderbonus erhalten, Lottospieler müssen mehr fürs Glücksspiel zahlen. Das Waffenrecht wird verschärft und die Deutsche Bahn verstärkt die Kontrolle der Maskenpflicht. Das sind die Änderungen im Einzelnen:

 

Schärfere Maskenkontrolle bei der Bahn

In den Zügen der Deutschen Bahn (DB) soll die Einhaltung der Maskenpflicht schärfer kontrolliert werden. Zuletzt setzte das Unternehmen nach eigenen Angaben regelmäßig in täglich rund 60 Fernverkehrszügen Sicherheitsmitarbeiter ein, um das vorgeschriebene Tragen von Masken zu prüfen.

Die Anzahl dieser Kontrollen soll bis Anfang September mehr als verdoppelt werden. Reisende, die sich „vehement“ gegen die Maskenpflicht weigern, bilden nach Angaben des Konzerns zwar eine „kleine Minderheit“. Für sie kann die Fahrt aber rasch enden, die Bahn kann dann einen Beförderungsausschluss aussprechen. In „Konfliktsituationen“ soll dies die Bundespolizei umsetzen.

Kinderbonus wird ausgezahlt

Der wegen der Coronakrise von der Bundesregierung aufgesetzte Kinderbonus soll erstmals am 7. September ausgezahlt werden. Die Familienkassen beginnen an diesem Tag mit der Auszahlung in Höhe von insgesamt 300 Euro pro Kind. In der ersten Überweisungsrunde sollen rund 940.000 Eltern mit 1,56 Millionen Kindern zusätzlich zum monatlichen Kindergeld die erste Bonusrate von 200 Euro erhalten. Die zweite Rate von 100 Euro soll im Oktober ausgezahlt werden. 

Wann der Kinderbonus auf dem Konto erscheint, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 18 Millionen berechtigte Kinder und junge Menschen. Die einmalige Zahlung wird nicht mit anderen Familien- oder Sozialleistungen wie zum Beispiel dem Kinderzuschlag verrechnet.

Lottospiel wird teurer

Lottospieler müssen ab dem 23. September 20 Cent mehr pro Tipp bezahlen - also 1,20 Euro. Dafür soll es im Gegenzug aber höhere Gewinne geben: Mit dem neuen Gewinnplan solle der Jackpot künftig schneller in zweistellige Millionenhöhen klettern. Zudem ändern sich die Regeln für den großen Jackpot.

Bisher galt: Wenn er zwölf Mal hintereinander stehenblieb, wurde er beim 13. Mal ausgeschüttet. Ab September gilt eine Mindestsumme von 45 Millionen Euro für die Ausschüttung, unabhängig von der Laufzeit.

Bundestag verschärft Waffenrecht

Ab September gilt ein strengeres Waffenrecht gegen den Missbrauch von Waffen und gefährlichen Messern. Künftig müssen sich Waffenbesitzer laut Bundesinnenministerium alle fünf Jahre auf eine Bedürfnisprüfung für ihren Waffenbesitz einstellen. Bestimmte große Magazine werden verboten. Die Waffenbehörden der Bundesländer müssen zudem im Rahmen einer sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung beim Verfassungsschutz anfragen, ob ein Waffen-Antragsteller Verbindungen zu extremistischen oder verfassungsfeindlichen Vereinigungen hat. 

Der gesamte Lebenszyklus einer Waffe – von der Herstellung bis zur Vernichtung - wird künftig im Waffenregister festgehalten. Waffen kann man ab September nur noch gegen Vorlage der Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters kaufen oder verkaufen. Zusätzlich können die Länder ab September Waffen-und Messerverbotszonen an belebten Orten oder in der Nähe von Bildungseinrichtungen erlassen.

Studium für Psychotherapeuten

Für die Ausbildung zum Psychotherapeuten gibt es künftig ein eigenständiges Studium. Diese Neuregelung tritt formal zum 1. September in Kraft, der neue Studiengang wird zum bevorstehenden Wintersemester erstmals angeboten. An das fünfjährige Universitätsstudium schließt sich eine Weiterbildung, für die die Berufseinsteiger - anders als bisher - auch ein finanzielle Vergütung erhalten.

Mindestlöhne in der Zeitarbeit werden angehoben

In Westdeutschland steigt die Untergrenze für den Stundenlohn von 9,96 Euro auf 10,15 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern - einschließlich Berlin - gibt es statt 9,66 Euro ab dem 1. September 9,88 Euro. Zum Oktober erfolgt eine weitere Anhebung auf 10,10 Euro.

Betriebskindergärten werden bezuschusst

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, unterstützt der Bund die Einrichtung von Betriebskindergärten. Deshalb wird das „Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung“ zum 1. September neu aufgelegt. In den kommenden zwei Jahren sollen dafür bis zu neun Millionen Euro ausgeschüttet werden.