Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag sollen im Jahr 2025 erhöht werden. Diese Anpassungen sind geplant.
Ab dem 1. Januar 2025 treten Änderungen beim Kindergeld, dem Kinderzuschlag und dem Kinderfreibetrag in Kraft. Diese Anpassungen sollen Familien finanziell entlasten. Der Bundeshaushalt 2025 sieht dafür eine entsprechende Aufstockung der Mittel im Familienbereich vor. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Kindergeld wird um 5 Euro erhöht
Das Kindergeld wird ab Januar 2025 um 5 Euro pro Kind und Monat erhöht. Dies bedeutet, dass Eltern ab 2025 für jedes Kind 255 Euro monatlich erhalten. Zum Vergleich: Seit 2023 beträgt das Kindergeld für alle Kinder 250 Euro im Monat. Diese Anpassung erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern und wird direkt an die Familien ausgezahlt.
Kinderzuschlag wächst um 5 Euro
Der Kinderzuschlag, der einkommensschwache Familien unterstützt, wird ebenfalls angepasst. Ab 2025 beträgt der maximale Kinderzuschlag 297 Euro pro Monat und Kind, eine Erhöhung um 5 Euro gegenüber dem bisherigen Betrag von 292 Euro. Der Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld und soll den Gesamtbedarf des Kindes decken, sofern das Einkommen der Eltern nicht ausreicht. Zusätzlich sind die Mittel für den Kinderzuschlag im Bundeshaushalt um etwa 1,15 Milliarden Euro aufgestockt worden, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden.
Kinderfreibetrag wird auf 6.444 Euro angehoben
Auch der Kinderfreibetrag, der steuerlich das Existenzminimum eines Kindes berücksichtigt, wird 2025 um 60 Euro pro Jahr erhöht. Der Freibetrag beträgt damit insgesamt 6.444 Euro. Bislang lag er im Jahr 2024 bei 6.384 Euro. Eltern profitieren vom Freibetrag, wenn er im Rahmen der Steuerveranlagung günstiger für sie ist als das Kindergeld. Diese Prüfung wird automatisch durch das Finanzamt vorgenommen.
Die geplanten Anpassungen sollen Familien im kommenden Jahr finanziell besser unterstützen und den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung tragen.