Eine spezielle Fachkraft soll das Klinikpersonal in punkto Kindesmisshandlung schulen und Familien beraten.

Winnenden - Es gibt immer wieder Fälle, da wissen wir nicht, an wen wir uns wenden können“, sagt Claudia Bauer-Rabe, die Leiterin der Winnender Kinderklinik, über die Situation, wenn eine mögliche Kindesmisshandlung im Raum steht. Zusammen mit Petra Bittinger, der Sozialdezernentin im Landratsamt, hat sie in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses die neue Konzeption „Kinderschutz in den Rems-Murr-Kliniken“ vorgestellt. Deren Ziel ist es, die Kooperation zwischen der Kinderklinik der Rems-Murr-Kliniken und dem Kreisjugendamt zu intensivieren.

 

Unsicherheit bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls

Hintergrund ist die Feststellung, dass sich das Klinikpersonal immer wieder mit Kindern und Jugendlichen konfrontiert sieht, bei denen sich der Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls ergibt. Hier, so erläuterte die Klinikleiterin „besteht von Seiten der Kinderklinik der Wunsch nach einer sozialpädagogischen Fachkraft, die dem Klinikpersonal sowie den Eltern, Kindern und Jugendlichen als Ansprechpartnerin dient“. Vor allem gebe es hier Bedarf an einer regelmäßigen Präsenz einer solchen Fachkraft vor Ort in der Kinderklinik, um eventuell vorhandenen Schwellenängsten vorzubeugen.

Das nun entwickelte Projekt des verbesserten Schutzes für Kinder in den Kliniken baut auf drei Modulen auf: der Beratung für das Klinikpersonal durch eine „insofern erfahrene Fachkraft“ (IEF), ein Beratungsangebot für hilfesuchende Familien, und Schulungen für Kinderärzte und Pflegepersonal. Die Fachkraft soll künftig verbindlich an zwei Tagen in der Woche jeweils zwei Stunden feste Sprechzeiten in der Kinderklinik haben. Sehen Ärzte oder das Pflegepersonal Anzeichen für eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls, so sollen sie zum einen entsprechend der Bestimmungen des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) die Situation mit den Eltern erörtern und darauf hinwirken, dass diese Hilfsangebote in Anspruch nehmen.

Beratung bei Einschätzung der potenziellen Gefährdung

Zum anderen haben die Klinikmitarbeiter aber auch einen Anspruch auf Beratung durch die neu installierte Fachkraft, um die potenzielle Gefährdung einschätzen zu können. Angesichts der Datenschutzbestimmungen müssen ihr gegenüber die Daten aber pseudonymisiert werden. „Die Fachkraft hat in diesen Fällen keinerlei Kontakt zu Eltern oder Kind. Sie trifft keine Entscheidungen“, betonte Bittinger im Ausschuss. Gelingt es den Klinikkräften bei tatsächlichen Anzeichen von Kindswohlgefährdung nicht, mit den Eltern Lösungsansätze wie die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten einzuleiten, sind sie befugt, das Jugendamt zu benachrichtigen.

Während der Präsenzzeiten in der Klinik bietet die Fachkraft parallel auch Beratungen für Eltern und Kinder an, die diese freiwillig nutzen können. In verpflichtenden Schulungen werden außerdem die 120 Klinikmitarbeiter von ihr für die verschiedenen Anzeichen möglicher Kindeswohlgefährdungen sensibilisiert und über gesetzliche Vorgaben informiert.

Die geschätzten Kosten für die Fachstelle von ungefähr 14 000 Euro wollen sich die Kinderklinik und das Kreisjugendamt teilen. Die nötigen Räume stellt die Winnender Klinik bereit.