Dummer Jungenstreich oder bereits erste kriminelle Energie? Im bayerischen Kulmbach hat ein Bruderpaar mit geklauten Gasbrenner und Spraydosen einen Sachschaden von mindestens 15 000 Euro angerichtet.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Kulmbach/Ziegelhütten - Eine regelrechte Schneise der Verwüstung haben zwei kleine Brüder im Ortsteil Ziegelhütten der Stadt Kulmbach in Oberfranken (Bayern) hinterlassen.

 

Die beiden Brüder, vier und sechs Jahre alt, hätten zunächst „ihre Mutter ausgetrickst“, seien von zu Hause „ausgebüxt“ und hätten Dinge von Grundstücken geklaut, sagte ein Sprecher der Polizeiinspektion Kulmbach am Dienstag.

Carport angezündet, Keller geflutet, Garagentore beschmiert

Mit einem Gasbrenner und brennbaren Flüssigkeiten hätten die beiden Kinder zunächst einen Carport angezündet. Auf der Suche nach Löschwasser öffneten sie anschließend einen Keller in der Nachbarschaft „und setzen den geöffneten Keller unter Wasser“.

Dann „bewaffneten“ sich die Brüder „mit den unterschiedlichsten Werkzeugen, die sie in der Nachbarschaft an sich nehmen konnten“, wie die Polizei mitteilte – darunter auch eine Spraydose mit weißem Lack.

Mit ihr besprühten sie ein Garagentor, eine Haustür und zwei Autos. Den Sachschaden, den die Brüder bei ihrem Streifzug verursachten, schätzte die Polizei auf mindestens 15 000 Euro.

Die Anwohner alarmierten am Montagnachmittag schließlich die Polizei, die die Kinder mit Hilfe des Jugendamtes „an ihre hellauf begeisterte Mutter“ übergab, wie es hieß.

Strafmündigkeit erst ab 14 Jahren

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres. Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig und können nicht vor Gericht bestraft werden. Deutschland liegt damit im Rahmen dessen, was die Vereinten Nationen empfehlen.

Für Jugendliche gilt das Jugendgerichtsgesetz ohne Einschränkung. Es definiert keine eigenen Tatbestände, regelt die Rechtsfolgen aber anders, als im Erwachsenenstrafrecht. Im Mittelpunkt steht der Erziehungsgedanke. Neben klassischen Strafen gibt es eine Vielzahl von Zuchtmitteln, um Besserung zu erreichen.

Geschädigte bleiben auf den Kosten sitzen

Bei Fällen wie jetzt in Kulmbach zahlt in der Regel keine Haftpflichtversicherung – und wenn, dann höchstens auf Kulanzbasis. Die Eltern beziehungsweise in diesem Fall die Mutter der beiden Brüder dürfen – je nach individuell zu klärender – Sachlage nicht haftbar gemacht werden. Und das wiederum bedeutet: Die Geschädigten bleiben auf ihren Schäden sitzen.