Kinderpornografie Der Missbrauch des Missbrauchs

Auf Gewalt gegen Kinder und sexuellen Missbrauch stehen hohe Freiheitsstrafen. Foto: picture alliance/dpa/Annette Riedl

Strafen für Kindesmissbrauch können kaum hart genug sein. Doch die Groko hat neues Unrecht geschaffen, das die Ampel nun beseitigt, meint unser Kommentator.

Automobilwirtschaft/Maschinenbau : Klaus Köster (kö)

„Kinderschänder wegsperren für immer“, das forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), nachdem der Fall der achtjährigen Julia 2001 die Republik erschüttert hatte. Sie war sexuell missbraucht und ermordet worden. Die Vergewaltigung von Kindern ist ein so grausames Verbrechen, dass zu Recht nicht nur die Tat selbst, sondern auch Besitz und Verbreitung von Bild- und Videomaterial als Verbrechen gelten. Denn wer sich solche Aufnahmen besorgt, verschafft den Tätern Aufmerksamkeit und trägt dazu bei, dass aus Verbrechen Geschäftsmodelle entstehen können. Zudem begeht jeder, der sich an solchen Aufnahmen ergötzt, indirekt erneut einen Missbrauch.

 

Zwei Jahre nach der massiven Verschärfung will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Mindeststrafen nun wieder senken. Was auf den ersten Blick wie eine Verharmlosung wirkt, beendet einen unhaltbaren Zustand, den die damalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) entgegen aller Warnungen in Kauf nahm, um Entschlossenheit zu demonstrieren. Personen, denen etwa inkriminiertes Material zugeschickt wurde, das sie ablehnen und zudem nicht einmal betrachtet haben, gehören nicht auf eine Stufe mit denen, die mit solchem Material Handel betreiben.

An der auf bis zu zehn Jahre erhöhten Maximalstrafe ändert sich nichts. Für eine Tat, die dem Mord an einer Kinderseele gleichkommt, ist das auch keineswegs überzogen.

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