Kinderrechte in der Verfassung Mit dem Grundgesetz sollte man keine Symbolpolitik zu treiben

Union und SPD wollen Kinderrechte im Grundgesetz aufnehmen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Eine zwingende Notwendigkeit für mehr Kinderrechte im Grundgesetz gibt es nicht, weil eine emotionale Verklärung und Überhöhung des Elternrechts die Debatte erschwert, meint unser Redakteur Norbert Wallet.

Berliner Büro: Norbert Wallet (nwa)

Berlin - Mit dem Grundgesetz sollte man keine Symbolpolitik betreiben. Alles, was im Verfassungstext steht, soll Gewicht und eigenständige Bedeutung haben. Union und SPD haben sich darauf verständigt, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Das klingt wie eine gute Nachricht, aber eine zwingende rechtliche Notwendigkeit besteht eindeutig nicht. Kinder sind Grundrechtsträger und im Grundrechtekatalog der Verfassung mitgemeint. Das hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt. Zudem hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, sie gilt völkerrechtlich verbindlich.

 

Eine emotionale Verklärung des Elternrechts erschwert die Debatte

Eine Kommission hatte drei Formulierungsvarianten vorgelegt. Das Wohl des Kindes sei bei allem staatlichen Handeln, das seine Rechte betrifft, entweder „angemessen“, „wesentlich“ oder „vorrangig“ zu berücksichtigen. Die Koalition entschied sich für die harmloseste Variante. Verfassungsänderungen mit spürbaren Folgen waren mit der Union nicht zu verwirklichen, weil eine emotionale Verklärung und Überhöhung des Elternrechts die Debatte erschwert. Wenn man aber keine wirkliche Verbesserung für die Situation der Kinder erreicht, sollte man ganz darauf verzichten. Das ist besser, als mit dem Grundgesetz Symbolpolitik zu treiben.

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