Kinderrechte ins Grundgesetz? Dazu bedarf es keiner Verfassungsänderung. Die Pläne für ein solches Vorhaben sind jetzt gescheitert, was keine Katastrophe ist. Im Sinne des Kindeswohls gäbe es an anderer Stelle für die Politik genug zu tun, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Kein Zweifel: Kinder hatten und haben unter der aktuellen Pandemie mit am stärksten zu leiden. Sie durften zeitweise weder Freunde noch die Großeltern besuchen. Das eigene Klassenzimmer war tabu, Turnhallen und Schwimmbäder ebenso. Selbst Spielplätze waren gesperrt. Gerade jene Kinder, die unter beengten Verhältnissen leben oder sich in der Schule ohnehin nicht leichttun, hatte es deshalb schwer. Doch glaubt irgendjemand, es wäre ihnen besser ergangen, wenn das Kindeswohl im Grundgesetz extra betont würde?