Bei allem Verständnis für das Anliegen, die Rechte der Kinder zu schützen: Das Grundgesetz bedarf keiner umfänglichen Ergänzungen. Es schützt alle Menschen, nicht nur Erwachsene. Korrekturbedarf gibt es vielmehr im Bereich des konkreten staatlichen Handelns, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Alles, was Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) über den Schutzbedarf von Kindern sagt, ist richtig und verdient Unterstützung. Das gilt aber nicht für ihre Absicht, das alles auch ins Grundgesetz hineinzuschreiben. Dort gibt es keine Leerstellen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, lautet der wichtigste Satz. Nicht etwa: Die Würde von Erwachsenen sei unantastbar. Sind Kinder keine Menschen?