Sollten Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden? Dafür gibt es gute Gründe. Doch die Verfassung ist keine Spielwiese. Sie bedarf keiner Korrekturen, die alles bis ins Kleinste regeln oder gar Akzente verschieben wollen. Und mit schlichter Kosmetik ist es nicht getan, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Sind Kinder etwa keine Menschen? Weil niemand diese Frage verneinen wird, fällt es schwer zu begründen, warum Kinderrechte extra in der Verfassung verankert werden sollen. Alle Menschenrechte, die das Grundgesetz garantiert, gelten selbstverständlich auch für Kinder. Dennoch lohnt sich die Debatte, ob das nicht ausdrücklich betont werden sollte. Sie drängt sich auf, weil die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen heuer 30 Jahre alt wird, aber in Deutschland nie Verfassungsrang erlangt hat. Alle Parteien mit Ausnahme der ganz rechten wollen das korrigieren. Korrekturen haben dem Grundgesetz aber nicht immer gutgetan. So ist es auch in diesem Fall.