Das Landratsamt scheitert mit dem Versuch, häusliche Kinderbetreuung finanziell gleichzustellen. Das liegt auch an der strittigen Frage, warum der Kreis die Betreuungsgebühr unbedingt vom Einkommen der Eltern abhängig machen will.

Kreis Ludwigsburg - Die Rechnung des Kreis-Jugendamtes klingt plausibel. Und dennoch wird sie in vielen Rathäusern angezweifelt. Das Landratsamt will die Arbeit der 349 Tageseltern im Landkreis mit den Tagesstätten gleichstellen. Weil die häusliche Betreuung meist teurer ist als ein Kindergarten, schlug das Jugendamt den Kommunen eine simple Regelung vor: niemand soll für Tageseltern einen höheren monatlichen Beitrag bezahlen müssen, als für die örtlichen Betreuungsstätten. Sollte die häusliche Betreuung teurer sein, zahlt die jeweilige Kommune die Differenz zu den örtlichen Kindergartengebühren.

 

Ein Beispiel: eine gut verdienende Familie (mehr als 3500 Euro netto im Monat) will ihr einjähriges (einziges) Kind ganztags (zehn Stunden) gut betreut wissen. Nach der Beitragstabelle des Landratsamts kostet eine Tagesmutter 350 Euro monatlich. Eine vergleichbare Ganztagesgruppe in ihrem Wohnort kostet aber nur 300 Euro. In diesem Fall muss die Familie für die Betreuung nur 300 Euro bezahlen. Wenn sie sich für eine Tagesmutter entscheidet – fast alle gemeldeten Tageseltern sind weiblich –, dann bezahlt die Wohnkommune 50 Euro Ausgleich ans Landratsamt. „Wenn wir die Tagespflege attraktiver machen wollen, ist das ein guter Schritt“, sagt Karl Thumberger, Leiter der Jugendhilfe im Landratsamt Ludwigsburg.

Nur die Hälfte macht mit

Dennoch macht nur rund die Hälfte der 39 Städte und Gemeinden mit. Lediglich 21 Kommunen haben die Zusatzvereinbarung unterschrieben. Die übrigen 18 halten den Vorstoß des Landratsamts für unnötig – oder gar kontraproduktiv.

Kleinere Gemeinden, etwa Mundelsheim, Kirchheim oder Oberriexingen argumentieren nach einem simplen Muster: die Sondervereinbarung sei einerseits nicht notwendig, da es kaum Tageseltern im Ort gebe. Andererseits verfüge ihre Gemeinde über genügend institutionelle Betreuungsplätze – die im Übrigen mit hohen staatlichen Zuschüssen gebaut wurden. Sachsenheim macht zudem als Gegenargument eine selbst erstellte Statistik geltend: die Stadt nehme in ihrer Größenordnung kreisweit Rang drei (hinter Steinheim und Marbach) bei der Betreuung durch Tagesmütter ein – zusätzliche Unterstützung sei mithin nicht zwingend nötig.

Die Stadt Gerlingen und die Gemeinde Murr fühlten sich von dem Versuch des Kreises nicht angesprochen. Eine Gleichstellung der Tagespflege sei nicht nötig, da die örtlichen Beitragssätze ohnehin meist teurer seien als eine Tagesmutter.

Systemkritik aus Großbottwar

Grundsätzliche Kritik äußert hingegen Ralf Zimmermann, Rathauschef der Stadt Großbottwar. Er bemängelt, dass der Kreis für Tageseltern einkommensabhängige Gebührensätze verlangt. Wer weniger als 2000 Euro monatlich verdient, zahlt gar nichts. Nur eingangs erwähnte Besserverdiener zahlen 350 Euro für Kleinkinder. Sozial ausgewogen sei dies aber mitnichten, sagt Zimmermann. Denn in Großbottwar seien Kindertagesstätten meist billiger als Tagesmütter. Wenn die Stadt die Differenz zwischen beiden Sätzen übernehme, „dann müsste die Stadtkasse für die Spitzenverdiener in die Bresche springen“, sagt Zimmermann, „das ist unlogisch.“

Karl Thumberger vom Jugendamt lässt diesen Einwand nicht gelten. Wenn Großbottwar relativ niedrige Gebühren verlange, unterstütze die Gemeinde damit indirekt ebenfalls die besser verdienenden Familien. „Es geht also letztlich nur noch um die Frage, will ich als Stadt die Gleichstellung von Tagesstätte und Kindertagespflege bei mir vor Ort fördern – oder nicht.“