Stell Dir vor, Deine Eltern veröffentlichen online viele, viele Fotos von Dir als Baby. Unter anderem in Windeln. Falls Du die löschen lassen willst, kannst du das neuerdings. Wir erklären Dir, warum das auch nicht immer hilft.

Stuttgart - Das Internet hat eine Eigenschaft, die Datenschützern seit Jahren Sorgenfalten auf die Stirn treibt: Es vergisst nie. Das ist keineswegs eine Übertreibung. Was einmal in das World Wide Web gelangt ist, bleibt dort normalerweise für immer. Aus diesem Grund ist es auch so wichtig, dass nicht nur Du genau überlegst, welche Fotos, Videos oder Kommentare Du im Internet hinterlässt – sondern auch Deine Eltern und Freunde. Etwa, wenn sie Fotos von Dir als Baby in Windeln veröffentlichen. Das wirst Du später wahrscheinlich nicht mehr cool finden. Sind solche Fotos in sozialen Netzwerken veröffentlicht, eventuell sogar unter Deinem richtigen Namen, kann es passieren, dass die Daten auf anderen Seiten gelandet sind, wo Du sie nicht mehr löschen kannst.

 

Manchmal kommt es aber auch vor, dass Du ein privates Foto an einen Freund oder Bekannten schickst, und er das Bild im Internet veröffentlicht – ohne Dich vorher zu fragen. Deshalb lautet eine Regel: nie etwas über WhatsApp oder den Facebook Messenger versenden, was Du nicht auf eine Postkarte kleben würdest. Es gibt jetzt ganz neu zwar die Möglichkeit, unerwünschte Suchergebnisse bei der Internetsuchmaschine Google löschen zu lassen, aber ein „Recht auf Vergessen im Internet“ existiert nach wie vor nicht. Der Link zu Deinem Foto oder Video verschwindet nämlich nur aus der Suchergebnisseliste von Google. Die Seite, auf der die Dateien zu finden sind, existiert weiterhin. Der alte Satz gilt also noch.