Die Zeitung „Zaman“ darf nicht mehr frei entscheiden, wie und worüber sie berichten will. Bei uns in Deutschland ist die Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes geregelt.

Stuttgart - Wenn Du diesen Text hier liest, dann haben ein oder vielleicht auch mehrere Journalisten überlegt, welches Thema ich Dir in dieser Kinderrubrik heute erklären darf. Und dann schreibe ich das für Euch auf. Die Kollegen müssen niemanden um Erlaubnis bitten, was in dem Text alles drin stehen darf. Denn bei uns in Deutschland gilt die Pressefreiheit. Das ist leider nicht in jedem Land so. Seit dem Wochenende ist nämlich mit der türkischen Zeitung „Zaman“ folgendes passiert: Ein türkisches Gericht hat entschieden, dass die meist gelesene Tageszeitung „Zaman“ ab sofort von der Regierung kontrolliert werden soll, also nur noch unter Aufsicht des Staates arbeiten darf.

 

Das sei das Ende der Pressefreiheit sagen jetzt viele empörte Leser. Dafür sind sie auf die Straße gegangen – und haben vor dem Haus, in dem die Zeitung entsteht, demonstriert. Die Polizei hat versucht, die Leute mit Wasserwerfern und Absperrgittern zu verjagen. Die Demonstranten befürchten nun, dass eine unabhängige Berichterstattung in der Türkei jetzt nicht mehr möglich sein wird.

Bei uns ist die Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes geregelt. Im ersten Absatz steht: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Dadurch haben Journalisten zum Beispiel die Möglichkeit, Politiker zu beobachten und über sie auch mal etwas Schlechtes zu schreiben, wenn es der Wahrheit entspricht.