Seit den Zeiten des Meisterdetektivs Sherlock Holmes hat sich in der Verbrecherjagd viel verändert. Die Polizei kann heute am Computer Informationen über Telefonate auswerten, wenn sie auf Vorrat gespeichert worden sind. Aber darf sie das auch?
Stuttgart - Kennst Du Sherlock Holmes, den englischen Meisterdetektiv? Wer die die Bücher über ihn liest, kann lernen, wie man Dieben oder Mördern vor hundert Jahren auf die Spur gekommen ist. Holmes hat die Orte, an denen die Verbrechen passiert sind, immer ganz genau untersucht. Und er hat mit vielen Leuten gesprochen, die vielleicht etwas über das Verbrechen wissen. Dann hat er an seiner Pfeife gesogen, hat lange nachgedacht und – zack! – hatte er die Lösung.
Heute hat die Polizei bessere Methoden. Zum Beispiel hinterlässt jeder Mensch, wenn er etwas anfasst, einen Fingerabdruck. Der ist einzigartig, keine zwei Menschen hinterlassen den selben Abdruck. Mit einem solchen Fingerabdruck kann man Diebe überführen, die beim Einbruch in einer Wohnung etwas angefasst haben.
Aber nicht nur mit den Fingern hinterlässt der Mensch Spuren. Wenn Du telefonierst, kann die Telefongesellschaft speichern, welche Nummer Du gewählt hast, wann Du angerufen hast und noch einiges mehr. Für die Polizei sind solche Informationen natürlich nützlich, weil sie zum Beispiel herausfinden kann, mit wem ein Verdächtiger viel redet. Vielleicht sind das ja Leute, die ihm bei den Verbrechen helfen. Deshalb wünscht sich die Polizei, dass die Telefongesellschaften ganz, ganz viele solcher Informationen in ihren Computern speichern. Das Problem ist nur: da wird auch viel über Leute gespeichert, die unschuldig sind. Und das geht die Polizei eigentlich nichts an. Deshalb streiten die Erwachsenen gerade, was gespeichert werden darf und wann die Polizei sich diese Informationen anschauen darf.
Sherlock Holmes hat von all dem nichts gewusst. Als er Verbrecher gejagt hat, gab es Computer oder Handys noch gar nicht.