Kindesentzug in Stuttgart Eine Mutter will ihre Tochter zurück

Auch öffentlich hat Farah schon gegen das Verhalten des Jugendamtes demonstriert – hier bei einer Fridays-for-Future-Demo in Stuttgart. Foto: privat

Ein Säugling wird seiner Mutter weggenommen. Jugendamt und Familiengericht sehen das Wohl des Kindes gefährdet. Die Mutter spricht von einem Verbrechen gegen sich und ihr Baby. Wer hat recht?

Familie/Bildung/Soziales: Lisa Welzhofer (wel)

Stuttgart - Am Vormittag des 22. Januar 2019 trennt ein Gerichtsvollzieher die drei Monate alte Samira* von ihrer Mutter Farah*. Der Säugling wird in eine Familie gebracht, die für Notfälle bereitsteht. Polizeibeamte fahren die Mutter in eine psychiatrische Klinik, aus der sie am selben Tag wieder entlassen wird. Von nun kann Farah ihre Tochter nur wenige Male unter Aufsicht besuchen. Im August 2019 verliert sie das komplette Sorgerecht. Seither haben sich Mutter und Tochter nicht mehr gesehen. Das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes sei gefährdet, wenn es bei ihr lebe, sagen Jugendamt und Gericht. „Ich war glücklich mit meiner Tochter“, sagt Farah. Die Wahrheit, das wird sich zeigen, liegt wohl irgendwo dazwischen.

 

Dies ist die Geschichte eines Sorgerechtsentzugs, wie er in Baden-Württemberg etwa 400-mal im Jahr vorkommt. Die Geschichte einer Mutter, die Hilfe braucht, und eines Jugendamtes, das versucht, Hilfe zu leisten. Eine Geschichte über aufbrausende Emotionen, verspieltes Vertrauen, schnelle Verurteilungen und eine Situation, die, wie es eine am Verfahren beteiligte Juristin sagt, „unnötigerweise eskalierte“. Es ist eine Geschichte, die zu der Frage führt, ob sie nicht anders hätte laufen können, ja, müssen. Um des Kindes willen, das seit über einem Jahr in einer Notaufnahmeeinrichtung des Jugendamtes lebt, die nur für eine Übergangszeit konzipiert ist.

Anfang 2020. Ein Jahr ist es nun her, dass Farah ihr Kind hergeben musste, sechs Monate, seit sie es das letzte Mal im Arm hielt. Treffen kann sich die Mutter mit der Reporterin derzeit nicht. Sie ist in einer Klinik im Schwarzwald. Sie hofft, umgeben vom Dunkelgrün der Wälder ruhiger zu werden – und auch, dass eine Therapie ihre Chance erhöht, Samira doch noch zurückzubekommen.

Mal stinkwütend, mal tieftraurig

Es ist nicht ganz einfach zu rekonstruieren, was seit der Geburt des Mädchens Mitte Oktober 2018 passiert ist. In den langen Telefonaten springt Farah zwischen Gerichtsbeschlüssen, Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und Jugendamtsberichten hin und her, kommt von einer Episode zur nächsten. Mal klingt sie stinkwütend und kampfbereit, mal haareraufend und verzweifelt, mal tieftraurig und erschöpft. Immer ist sie überzeugt, nichts falsch gemacht zu haben. Das ist aus der Perspektive einer Mutter, die ihr Kind verloren hat, nachvollziehbar. Aber das ist auch ein Beschleuniger jener Eskalationsspirale, in deren Wirbel Farah und Samira immer weiter auseinanderdrifteten. Das kann man aus den Gerichtsbeschlüssen, Stellungnahmen und Rechtsanwaltsschreiben herauslesen, die die Mutter zur Verfügung stellt.

Als Farah 2018 ungeplant und von einem Mann, der kein stabiler Partner ist, schwanger wird, hat sie keinen einfachen Weg hinter sich. Im Grundschulalter verlässt sie ihr afrikanisches Heimatland, kommt über Zwischenstationen mit der Mutter nach Deutschland. Die Familie wohnt an wechselnden Orten, mit 17 Jahren zieht Farah nach Stuttgart, macht die Fachhochschulreife und eine Ausbildung, beginnt ein Studium an der Hochschule der Medien. Sie ist kreativ, malt, dreht Videos, die man sich auf Youtube ansehen kann. Es sind träumerische Szenen: Eine Frau im Luftballonkleid dreht sich zur Musik durchs Bild. Möwen fliegen unter einem weiten Himmel. Schön sieht das aus und leicht.

2016 passiert ein Brandunfall, der Farahs Gesicht und den Oberkörper entstellt. Sie erholt sich nur schwer. Körperlich, aber auch seelisch. In den ersten Wochen der Schwangerschaft merkt Farah, dass sie Hilfe braucht – psychologische und praktische. Sie sucht sie in einer psychiatrischen Klinik in Stuttgart. „Ich habe gehofft, dass man mir dort bei der Suche nach einer Hebamme hilft“, sagt Farah. Die Klinik wendet sich ans Jugendamt. Dort wird ihre Diagnose bekannt: „schwere depressive Episode“. Farah spricht von einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Zum Abschluss der Therapie kommt es nicht. Farah verlässt die Klinik vorzeitig. Wieder zu Hause kommt eine Familienkrankenschwester im Auftrag des Amtes regelmäßig vorbei.

Mangelnde Hygiene?

Als sie im Oktober 2018 ihre Tochter zur Welt bringt, ist das für Farah – wie für jede Frau – eine wunderbare, aufwühlende, kräftezehrende, verwirrende, hochemotionale Erfahrung. Sie ist alleinerziehend, hat Geburtsverletzungen und eine Entzündung im Ohr. Das Stillen klappt nicht gut, alle zehn Minuten will das Kind trinken. Die ersten Tage überfordern sie, sagt Farah selbst. „Aber eben so, wie jede junge Mutter am Anfang überfordert ist. Das ist doch normal!“ Die Kinderkrankenschwestern, die sie besucht, interpretiert es anders. Sie tut im Amt „ihre Sorge kund“. Die Wohnsituation sei „chaotisch, unaufgeräumt und schmutzig“, es mangele an Hygiene bei Mutter und Kind. Der Säugling nehme nicht ausreichend zu.

So wird das im Verlauf der nächsten Monate immer sein: Farahs Sicht auf die Dinge ist diametral zu der des Jugendamtes: Die Mutter weigere sich, mit Pre-Nahrung zuzufüttern, sagt das Amt. Sie wolle die Stillbeziehung nicht gefährden, sagt Farah. Die Mutter sei nicht kooperativ, sagt das Amt. Sie fühle sich kontrolliert und gegängelt, sagt Farah. Das Kind wiegt nicht genug, sagt das Amt. Die Ärzte bescheinigen einen guten Allgemeinzustand, sagt Farah. Als Samira drei Wochen alt ist, entscheidet eine Richterin am Amtsgericht Stuttgart, dass akute Gefahr für das Kindeswohl bestehe. Der Säugling wird in Obhut genommen. Zehn Tage lang lebt Samira in einer Bereitschaftspflegefamilie.

Währenddessen wird ein Helfernetz für Mutter und Tochter geknüpft. Ein Team aus der Krankenschwester, einer Familienhelferin, einer ehrenamtlichen Kraft und einem Kinderarzt, das die Mutter unterstützen soll, als Samira zurückkommt. Farahs Hebamme, die eigentlich für die Wochenbettbetreuung zuständig wäre, ist nicht mehr vorgesehen. Farah fühlt sich „terrorisiert und bevormundet“. Die Helfer erleben sie als „in keiner Weise kooperationsbereit“. Sie verkenne die Bedürfnisse des Kindes, deute Hungerzeichen falsch, sei unberechenbar. Im Januar nimmt das Jugendamt Samira erneut in Obhut. Sie wird bis heute nicht zu Farah zurückkehren.

Zahl der Inobhutnahmen steigt

Es ist einfach, sich als Außenstehende der Einschätzung von Amt und Gericht anzuschließen: hier die Aussage einer traumatisierten, von extremen Emotionen getriebenen Frau, dort die Aussage von erfahrenen Behördenvertretern, Pädagogen, Sachverständigen, Kinderkrankenschwestern, Medizinern und Juristen. Der Fall scheint klar – bis man mit einer Frau spricht, die viele Jahre in der Familien- und Frauenhilfe gearbeitet und Farah von Beginn an ehrenamtlich unterstützt hat. Die Frau, die anonym bleiben will, um Farahs Identität zu schützen, sagt, dass das Jugendamt zu schnell aufgegeben habe, als das Hilfskonstrukt scheiterte. „Das Helfernetz war nur auf Kontrolle ausgelegt. So konnte kein Vertrauensverhältnis entstehen.“

Anstatt Vertrauen habe man der Mutter „viele Vorbehalte“ entgegengebracht und das Kind zu schnell von ihr getrennt. Sie selbst hat Farah als „liebevolle, aber hilfebedürftige Mutter“ erlebt, die Wohnung sei nicht unhygienisch gewesen. Sie hat Farah zu dieser Zeit dreimal die Woche besucht. „Sie hat kooperiert. Aber nach der zweiten Inobhutnahme hat sie um ihr Kind gekämpft wie eine Löwin. Dabei ist sie mitunter übers Ziel hinausgeschossen. Welche Frau würde das nicht machen?“ In vielen Jahrzehnten Berufsleben habe sie so einen Verlauf nicht erlebt. „Diese Mutter hätte es wirklich schaffen können.“

Der Fall fällt in eine Zeit, in der die Zahl der Inobhutnahmen in Deutschland steigt. Seit 1995 hat sie sich bundesweit verdoppelt – wenn man die Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter herausrechnet: von knapp 31 000 auf zuletzt 62 000. Auch in Baden-Württemberg gibt es laut Statistik heute rund ein Drittel mehr Inobhutnahmen als 2010. Es gibt dafür gute Gründe: Fälle, in denen Kinder starben, weil das Jugendamt nicht oder zu spät eingriff, wurden öffentlich. Nachbarn, Erzieher, Lehrer rufen schneller die Behörden, wenn ein Kind in Gefahr zu sein scheint. Dazu kommen Entwicklungen, die zur Überforderung der Eltern beitragen, zum Beispiel, dass es immer mehr Alleinerziehende gibt. Oder dass Menschen oft umziehen und kein soziales Netz haben.

Wer kümmert sich um die Eltern?

Aber es gibt Kritiker dieser Entwicklung. Einer ist der Soziologe Wolfgang Hammer, Mitglied im Beirat des Deutschen Jugendhilfswerks. Er hat viele Gespräche geführt. Mit Müttern, die berichten, dass sie Hilfe beim Jugendamt suchen und dann ihre Kinder verlieren. Mit Fachkräften, die über zunehmenden Druck berichten, „Kinder aus Familien herauszunehmen, bei denen vor wenigen Jahren allenfalls ambulante Hilfen angeboten worden wären“. Wolfgang Hammer hat in einer Studie Dutzende Fälle ausgewertet und festgestellt, dass bei Inobhutnahmen immer wieder Rechte von Eltern und Kindern verletzt würden. Die Entscheidung, dieses letzte Mittel, die Trennung von Eltern und Kind, einzusetzen, ist eine Gratwanderung.

Geschichten wie Farahs offenbaren aber noch ein anderes Dilemma: Jugendämter sind in erster Linie für das Wohl des Kindes zuständig. Aber wer kümmert sich um Eltern, die diese dramatische Erfahrung machen, ein Kind hergeben zu müssen? Carola Wilcke, die das Netzwerk „Löwenmamas“ für betroffene Frauen gegründet hat und diese in Gerichtsverfahren unterstützt, kann von vielen Fällen berichten, in denen gar nicht oder zu kurz versucht wurde, der Mutter zu helfen, sich gut um ihr Kind kümmern zu können. „Ein funktionierendes Helfernetzwerk aufzubauen kann ein langer, zäher Prozess sein“, sagt Wilcke. Für alle Seiten: „In solchen hochemotionalen Situationen tun Eltern manchmal unüberlegte Dinge auf der persönlichen Ebene. Das muss das Jugendamt verzeihen können und weiter auf der professionellen Ebene mit den Klienten arbeiten. Aber ich rate auch den Müttern dazu zu kooperieren und auch mal eine Kröte zu schlucken.“ Carola Wilcke wünscht sich, dass unabhängige Stellen in Form von Ombudschaften oder spezialisierten Beratungsstellen geschaffen werden, die betroffene Eltern kostenfrei begleiten.

Verzeihen. Zusammenarbeiten. Kröten schlucken. Begleiten. Daran fehlt es in diesem Fall. Nach der zweiten Inobhutnahme zieht Samira im Februar 2019 in eine Notaufnahmeeinrichtung des Jugendamtes. Farah darf sie anfangs nicht sehen. Grund ist erneut so ein Widerspruch: Das Jugendamt befürchtet, dass Farah ihre Tochter mit der Hautkrankheit Krätze anstecken könnte. Die Mutter wiederum hat einen Arztbrief aus dieser Zeit, der sie als krätzefrei einstuft.

Die eigentliche Tragik des Falls

Farah bekommt die Auflage, eine Therapie zu machen und dafür nach einer Mutter-Kind-Klinik zu suchen, in die sie mit ihrer Tochter gehen kann. Doch ihre Suche gestaltet sich schwierig. Ein Haus lehnt den Fall ab, ein anderes kommt für Farah nicht infrage. Ein drittes hält das Amt nicht für geeignet. Weil die Suche ergebnislos endet, dringt das Jugendamt ab dem Frühsommer darauf, Samira in eine Pflegefamilie vermitteln zu können. Farah lehnt das ab. Daraufhin entzieht das Familiengericht im August 2019 der Mutter das komplette Sorgerecht. Auch der Umgang mit ihrer mittlerweile zehn Monate alten Tochter, die sie bis dahin nur wenige Male unter Aufsicht sehen durfte, wird ihr vorläufig verboten. Das Kind soll sich in Ruhe in ein neues Zuhause eingewöhnen können.

Sechs Monate ist das her. In Farahs Wohnung stehen die Wiege und der Wickeltisch unangerührt. Im Oktober hat Samira ihren ersten Geburtstag gefeiert. Ihre Mutter bekam nur ein Foto davon. Samira lebt noch immer nicht in einer Pflegefamilie. Warum, dazu kann sich das Jugendamt wie zum ganzen Fall nicht äußern, weil noch ein gerichtliches Verfahren läuft. Dass ein Säugling so lange in einer Notaufnahmeeinrichtung lebe, sei aber die absolute Ausnahme, durchschnittlich blieben Kinder unter drei Jahren 39 Tage dort, sagt eine Vertreterin des Amtes.

Dass ein 16 Monate altes Mädchen fast sein ganzes Leben in einer Notaufnahmeeinrichtung verbracht hat, ist – abseits der kaum zu beantwortenden Frage, wer recht oder unrecht hat – die eigentliche Tragik dieses Falls.

Hier gibt es jetzt auch die besten Reportagen zum Nachhören:

Weitere Themen