Kindesmissbrauch Täter dürfen nicht siegen

Für Betroffene ist wichtig, dass sich Institutionen nicht mehr der Aufarbeitung und Aufklärung lange zurückliegenden sexuellen Missbrauchs entziehen können. Foto: dpa/Patrick Pleul

Betroffene mit Missbrauchserfahrungen wird oft Akteneinsicht verweigert. Im geplanten Gesetz zur Verbesserung des Schutzes für Kinder muss die Pflicht zur Aufarbeitung für Institutionen Pflicht sein, kommentiert Hilke Lorenz. Sonst lässt es die Opfer weiter allein.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Jetzt doch nicht! Woher sollen wir denn dafür die Kapazitäten nehmen? Wir bewältigen ja kaum unser aktuelles Tagesgeschäft. Dafür müssen Sie Verständnis haben! Die Reihe der Ausflüchte und Abwiegelungen ließe sich noch weiter fortsetzen. Das sind Sätze, die die Betroffenen von sexualisierter Gewalt oft hören, wenn sie endlich die Kraft und den Mut gefunden haben, sie um ihre eigene Geschichte zu kümmern.

 

Oft ist das Jahrzehnte, nachdem die Übergriffe, Demütigungen, Vergewaltigungen stattgefunden haben. Und es braucht unendlich viel Mut, einen solchen Schritt zu tun und bei Institutionen wie der ehemaligen Schule, dem Sportverein, dem Kirchenchor oder dem Träger eines Kinderkuraufenthaltes anzufragen. Jeder Ort, an dem Kindern Erwachsenen begegnen, die ihre übermächtige Stellung missbrauchen können, hat zum Tatort werden können. Wer mit Betroffenen spricht, lernt schnell, dass abwehrende Sätze wie die oben genannten, erwachsene Menschen wieder zum kleinen Kind machen und in die Rolle des Bittstellers versetzen. Retraumatisierende Gesprächssituationen nennen Experten solche Begegnungen, wenn der andere seine Macht ausspielt.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.sexueller-missbrauch-wie-schuetzt-man-kinder-besser.0611d8a0-fd03-4898-9a43-45bef4959c33.html

Zwar ist die Gesellschaft durch die Vielzahl der Fälle sexueller Gewalt an Kindern sensibilisiert. Aber oft endet die Erschütterung in der Betroffenheit über die aktuellen Zahlen der Polizeistatistik, die in der Tat ernüchternd sind. Im Schnitt erleben jeden Tag 50 Kinder sexuelle Gewalt. Doch sich selbst mit der Geschichte der eigenen Institution auseinanderzusetzen, vor der eigenen Haustür zu kehren und gar in den eigenen Keller zu steigen und dort nach alten Akten zu suchen, das ist manchen dann doch ein bisschen zu viel Aufwand.

Aufarbeitung wird oft ausgebremst

Da war es ein für viele Betroffene ermutigender Gedanke, dass Kerstin Claus, die 2022 ins Amt gekommene Unabhängige Beauftragte des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, sich mit der Forderung zu Wort meldete, die Bedürfnisse der Betroffenen zügig in ein Gesetz einfließen lassen zu wollen. Ginge es nach ihr, so sagte sie wiederholt, stünde in dem Gesetz für Betroffene auch das zeitlich nicht begrenzte Recht auf Aufarbeitung. Also auf Akteneinsicht bei Institutionen wie Schulen, Kirchen oder Heimen ebenso wie das Recht auf Begleitung bei diesem Prozess. „Wenn damals keiner hinschauen wollte, muss es heute geschehen“, so Claus. Komme das nicht, bleibe die Macht bei den Tätern.

Nun liegt der Gesetzentwurf vor. Das Kabinett hätte ihn schon im Mai beraten sollen. Wegen Nachbesserungen wurde es einen Monat später. Keine Frage, es ist ein Fortschritt gegenüber dem Istzustand. Verabschiedet ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen damit aber noch lange nicht. Der Spur nach klingt es, wie das, was Kerstin Claus zu diesem Punkt vor einem Jahr formuliert hat. Von einem Beratungssystem zur Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung ist nun die Rede und dass die Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert werden sollen. Es ist das Wesen eines Gesetzentwurfs vorerst im Ungefähren zu bleiben. Auch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauch merkt sofort an, dass keine Institution in Staat und Gesellschaft sich der Aufarbeitung verweigern dürfe. Das Gesetz werde nicht allen Erwartungen gerecht.

Aufarbeitung ist keine Zumutung

Der Gang in den Keller, das fachlich kompetente Durchforsten alter Aktenbestände und die wertschätzende Auseinandersetzung mit Betroffenen ist keine Zumutung für Institutionen, Kirchengemeinden und Vereinen. Im Gegenteil: es muss ihre gesetzlich verbriefte Pflicht werden. Die Zeit der Ausflüchte muss endlich vorbei sein. Sonst gewinnen die Täter und Täterinnen.

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