Exklusiv Die Kripo Ludwigsburg fahndet nach einer Frau, die am Donnerstagmorgen ihre eigene Tochter entführt hat. Dabei hat sie Zeugenaussagen zufolge Pfefferspray eingesetzt. Besonders dramatisch: Die Mutter entführte ihr Kind nicht zum ersten Mal.

Freizeit & Unterhaltung : Ingmar Volkmann (ivo)

Stuttgart - Eine Kindesentführung hält die Kriminalpolizei Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaft Stuttgart derzeit in Atem. Von der eigenen Mutter wurde eine Vierjährige am Donnerstagmorgen um 7.30 Uhr in Ditzingen entführt, keine zehn Meter vom Eingang ihrer Kindertagesstätte entfernt. Die Vierjährige war zum Zeitpunkt der Entführung in der Obhut der neuen Partnerin des Vaters.

 

Zeugenaussagen zufolge wurde der Mutter von einem unbekannten männlichen Begleiter geholfen, es kam Pfefferspray zum Einsatz. Die Kriminalpolizei Ludwigsburg leitete sofort die Fahndung ein. „Da die Fahndung bis zum jetzigen Zeitpunkt ohne Erfolg geblieben ist, setzen wir nun auf Hinweise aus der Bevölkerung“, sagt Claudia Krauth, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Die Mutter ist etwa 165 cm groß, schlank und hat glattes, halblanges Haar. Sie spricht gebrochen Deutsch. Die Tochter ist etwa 116 cm groß und war zur Tatzeit mit einer Jeans mit Sternen-Aufdruck, einem rosa Sweatshirt mit Herzen darauf und einem gelben Unterhemd bekleidet. Sie trug dunkelgraue, glitzernde Schuhe. Ihre Haare sind schulterlang und aschblond. Das Mädchen hat rosa lackierte Fingernägel, auf denen ebenfalls Glitzerpartikel zu sehen sind. Bei dem bisher unbekannten Begleiter handelt es sich um einen etwa 180 cm großen, 30 bis 35 Jahre alten Mann mit schwarzen Haaren. Er trug eine Jeansjacke. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat Ludwigsburg unter der Telefonnummer 07141 / 18-9 entgegen.

Schon die zweite Entführung

Die 35-jährige Mutter des Entführungsopfers, eine Juristin aus Polen, hatte das Kind schon einmal entführt. Die Beziehung zu ihrem ehemaligem Verlobten, einem 43-Jährigen Deutschen aus Schwieberdingen, war 2011 in die Brüche gegangen, nachdem sie dem Mann vorgeworfen hatte, die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht zu haben. Die Vorwürfe erwiesen sich als haltlos. Nach einem Streit im Juli 2011 entführte die Mutter gemeinsam mit ihrem Bruder und ihrem Vater ihre Tochter zum ersten Mal und nahm sie mit nach Polen.

Die Justiz in Polen ordnete schließlich an, dass die Mutter dem Vater ein Umgangsrecht einräumen muss, er seine Tochter also treffen darf. Bei einem dieser Treffen im Mai 2012 nahm der Vater das Mädchen zurück nach Baden-Württemberg. Nun wurde er von seiner ehemaligen Partnerin beschuldigt, das Kind entführt zu haben.

Schon 2013 ein Fall fürs Gericht

Im vergangenen Sommer landete der Fall vor dem Ludwigsburger Amtsgericht, die Stuttgarter Zeitung hat damals berichtet. Zuvor hatte sich bereits das Stuttgarter Oberlandesgericht mit dem Fall befasst, dabei aber nur festgestellt, dass beide Eltern widerrechtlich gehandelt haben. Das Familiengericht hatte derweil per einstweiliger Verfügung angeordnet, dass die Tochter vorläufig beim Vater bleibt.

In dem Verfahren in Ludwigsburg im vergangenen Sommer überschütteten sich die Eltern gegenseitig mit Vorwürfen. Am Ende der Verhandlung wurde die Mutter schließlich wegen Entziehung Minderjähriger und gemeinschaftlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 560 Euro verurteilt.

Für den Vater ein viel zu mildes Urteil: „Meine ehemalige Partnerin wurde bestraft, als handele es sich um ein Kavaliersdelikt, die eigene Tochter zu entführen“, sagte er am Donnerstag nach der neuerlichen Entführung gegenüber der Stuttgarter Zeitung.

Die Mutter habe das Kind nur abholen wollen

Die Justiz, so der Vater, sei indirekt an der erneuten Entführung Schuld. „Das ist eine offene Diskriminierung von Vätern, eine Mutter in solch einem Fall so milde zu bestrafen. Meine Sorgen hat niemand ernstgenommen.“ Er habe große Angst, dass seine Tochter ebenfalls durch das Pfefferspray verletzt wurde.

Die Mutter hatte schon nach dem Urteil vor dem Amtsgericht in Ludwigsburg im Juni 2013 gesagt, sie bereue ihre Tat nicht. Sie habe das Kind nicht entführen, sondern nur abholen wollen.