Das Beharren der Kirchen auf öffentlichen Gottesdiensten ist zu wenig – das zeigt sich gerade in der aktuellen Krise, meint Paul Kreiner.

München - Geschäfte dürfen öffnen, Friseure auch, aber wir, warum dürfen wir nicht? Die Proteste aus den Kirchen gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste haben deutlich zugenommen. Enttäuschung klingt da durch über scheinbar verlorene Systemrelevanz, Wehleidigkeit auch, und mancher Bischof sah fast schon eine moderne Christenverfolgung heraufziehen. Deshalb ist es gut, dass Bund und Länder diese Woche neue Versammlungsregeln für die Religionen aufstellen wollen. Sie müssen es auch. Das Bundesverfassungsgericht hat am Karfreitag festgestellt, zwar habe das Verbot von Gottesdiensten, sofern es in Pandemie-Zeiten dem Schutz von Leib und Leben diene, Vorrang vor der Religionsfreiheit; es müsse als „überaus schwerwiegender Eingriff in dieses Grundrecht“ aber befristet und „streng“ auf Verhältnismäßigkeit geprüft werden.