Mit einem neuen Gesetz regelt die Landesregierung umfassend die Verleihung des Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft an Religionsgemeinschaften. Aber auch ein Entzug dieses Rechts wird möglich werden.

Die Landesregierung bereitet ein Gesetz vor, das die Vergabe und den Entzug des Körperschaftsstatus an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften regelt. Merkwürdigerweise ist dies – anders als in anderen Bundesländern – bisher nicht erfolgt. Woraus sich erkennen lässt, dass die Verwaltungslandschaft immer noch weiße Flecken enthält, in die der Staat mutig vorstößt. In diesem Fall erscheint dies sinnvoll, denn es sollte bekannt und gesetzlich unterlegt sein, wer sich als Körperschaft öffentlichen Rechts ausgeben kann. Mit dem neuen Gesetz werden verschiedene historische Rechtsquellen zusammengeführt.