Die engen Sonderdienstpläne beinhalten nach Angaben des Rechtsanwalts unter anderem Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden. „Wegen des erwarteten massiven Besucheraufkommens wurden in den Plänen die Anforderungen an die Fahrer so stark erhöht, dass selbst für den Gang auf die Toilette keine Zeit mehr bleibt“, kritisiert Melzer. Es habe sich schon im März bei der Langen Nacht der Museen in aller Deutlichkeit gezeigt, dass geplante Pausen- und Wendezeiten nicht eingehalten werden konnten, sagt der Arbeitsrechtler.

 

Wegen dieses früheren Sonderdienstfahrplans war der Betriebsrat – wie berichtet – Anfang März vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht mit einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gescheitert. Das Gericht hatte damals das öffentliche Interesse an der Museumsnacht höher als das Anliegen der SSB-Arbeitnehmer bewertet.

Insgesamt sind mittlerweile 36 Verfahren des Betriebsrates gegen Sonderfahrdienstpläne der SSB anhängig. Beide Seiten haben eine Einigungsstelle vereinbart, die im Juni erstmals tagen soll.