In der evangelischen Landeskirche Württemberg werden Kirchengemeinderäte und Synodale gewählt.

Leonberg - Einen symbolträchtigen Tag, den 1. Advent, hat sich die evangelische Landeskirche in Württemberg für die Kirchenwahl ausgesucht. Am 1. Dezember sind fast zwei Millionen Kirchenmitglieder aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderäte und für eine neue Landessynode abzugeben. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl steht unter dem Motto „Meine Kirche – eine gute Wahl“.

 

Etwa 10 000 Kirchengemeinderäte leiten die 1244 Gemeinden der Landeskirche zusammen mit ihrer Pfarrerin oder ihrem Pfarrer. Und die 90 ebenfalls zu wählenden Landessynodalen bestimmen den Kurs der Kirche auf Landesebene.

Entscheider für das Gemeindeleben

In der Gesamtkirchengemeinde Leonberg werden für die Kirchengemeinde Eltingen neun Mitglieder und für die Kirchengemeinde Leonberg-Nord 14 Mitglieder in den Kirchengemeinderat gewählt. Im Kirchengemeinderat werden wichtige Entscheidungen für das Gemeindeleben vor Ort getroffen. Es geht dabei um Verkündigung, Gottesdienst, Mission, Bildung und Diakonie, aber auch um Finanzen und Bauprojekte – um nur einen Teil der Aufgaben zu nennen.

„Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerinnen oder Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen“, erläutert der Leonberger Dekan Wolfgang Vögele. „Die arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe“, ist der Dekan überzeugt. Um zu guten Entscheidungen für die Gemeindearbeit zu kommen, würden vielfältige Erfahrungen und Gaben, Engagement und die Liebe zu Kirche und Gemeinde gebraucht.

Engagement zahlt sich aus

Wer sich engagiert, könne mit anderen zusammen erhalten und erneuern, die Themen der Kirche weiterentwickeln, diskutieren und mitentscheiden. Gegenwärtig läuft die Kampagne der Landeskirche mit dem Titel „Hier ist Platz für Dich!“ Ziel dieser Kampagne ist es, Menschen mit der Arbeit in einem Kirchengemeinderat vertraut zu machen, sie zur Kandidatur für die Kirchenwahl zu gewinnen.

Als Teil dieser Kampagne lädt die Kirchengemeinde Leonberg-Nord Interessierte zu einem Platzfest am Mittwoch, 26. Juni, ab 19 Uhr ins Haus der Begegnung, in der Eltinger Straße 23, ein.

Mit Mitgliedern des derzeitigen Kirchengemeinderats können sich Interessierte über die Aufgaben und Themen in der Kirchengemeinde austauschen. In zwangloser Atmosphäre und bei einem kleinen Imbiss werden alle Fragen um eine mögliche Kandidatur für den Kirchengemeinderat beantwortet.

Wer kann mitmachen?

Zur Wahl stellen können sich alle Mitglieder einer Kirchengemeinde, die am 1. Dezember 2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben, die wahlberechtigt sind und die bereit sind, das für ihr Amt vorgesehene Gelübde abzulegen. Die Stimme wird im Wahllokal der örtlichen Kirchengemeinde abgeben. Den Ort legt die jeweilige Gemeinde fest. Die Wahlzeit beginnt im Allgemeinen nach dem Ende des Gemeindegottesdienstes und endet spätestens um 18 Uhr. Der Wahlausweis soll zur Wahl im Wahllokal mitgebracht werden. Außerdem ist auch Briefwahl möglich

Für die Kirchengemeinderatswahl hat jeder Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Kirchengemeinderäte zu wählen sind. Bei der Wahl zu der Landessynode können je nach Größe des Wahlkreises zwei oder drei Stimmen für Laien sowie eine oder zwei Stimmen für Theologen vergeben werden.

Die Stimmen können gehäuft werden (kumulieren), wobei keinem Kandidaten mehr als zwei Stimmen gegeben werden können. Dabei ist zu beachten, dass nur jeweils die Stimmen für die Theologen und die Stimmen für die Laien kumuliert werden können. Das bedeutet, dass die für einen Theologensitz zur Verfügung stehende Stimme keinem Laien gegeben werden kann und umgekehrt.

Jeder darf Wahlvorschläge machen

Alle wahlberechtigten Mitglieder einer Gemeinde dürfen Wahlvorschläge mit Kandidaten, die sich zur Kandidatur bereit erklären, einreichen. Für einen Wahlvorschlag zur Kirchengemeinderatswahl müssen diesen mindestens zehn Wahlberechtigte unter Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift unterzeichnen.

Diese Wahlvorschläge können bis 25. Oktober, 18 Uhr, beim geschäftsführenden Pfarramt eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Landessynode müssen voraussichtlich bis 4. Oktober beim Vorsitzenden des Vertrauensausschusses des Wahlkreises (die Adresse ist beim zuständigen Dekanatsamt erhältlich) eingereicht werden. Für einen solchen Wahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 20 Wahlberechtigten notwendig.