Zwei junge Männer sind wegen mehrerer Sexualstraftaten zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Unter anderem haben sie im vergangenen August in Kirchheim eine 21-Jährige besonders abscheulich vergewaltigt.

Kirchheim - Zwei 20 und 19 Jahre alte Männer, die im vergangenen August in Kirchheim auf besonders abscheuliche Weise eine junge Frau vergewaltigt haben, müssen für fünf Jahre beziehungsweise für fünf Jahre und drei Monate hinter Gitter. Die 20. Große Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart ist laut dem Vorsitzenden Richter Hans-Jürgen Wenzler „ohne jede Einschränkung davon überzeugt“, dass die beiden afghanischen Asylbewerber die ihnen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Sexualstraftaten begangen haben.

 

I. Ansary und der mitangeklagte rund acht Monate jüngere R. Habib (Namen geändert) nehmen das Urteil scheinbar teilnahmslos entgegen. Dabei hat ihnen der Vorsitzende Hans-Jürgen Wenzler in seiner Begründung noch einmal vor Augen geführt, welch schweres Leid sie am frühen Morgen des 17. August vergangenen Jahres ihren Opfern angetan haben. Vor allem die neben ihrer Nebenklägervertreterin sitzende zierliche junge Frau – zur Tatzeit 21 Jahre alt – ist laut Wenzler durch die brutale Vergewaltigung „schwer traumatisiert und kann bis heute weder mit ihrer Familie noch mit Freunden über das sprechen, was ihr angetan wurde“.

Opfer identifiziert Täter eindeutig

Sie hat in dem Prozess den 20 Jahre alten Ansary schwer belastet. Es ist Wenzler zufolge der „beeindruckendste Moment der Verhandlung“ gewesen, als sie sich dazu überwunden habe, ihrem Peiniger ins Gesicht zu blicken und ihn eindeutig zu identifizieren. Er sei es demnach gewesen, der sie beim Alten Friedhof in Kirchheim zunächst angesprochen und sie dann zwischen zwei parkenden Autos brutal vergewaltigt und zu weiteren sexuellen Handlungen gezwungen habe. Nachdem sie auch von seinem jüngeren Komplizen missbraucht worden war, habe Ansary sie ein weiteres Mal vergewaltigt. Ansary hat Wenzler zufolge in der Verhandlung „taktisch motiviert“ ausgesagt und Habib als Haupttäter beschuldigt. Doch die junge Frau habe – „obwohl es ihr schwer gefallen ist, über das ihr Angetane zu sprechen“- sehr viele Details geliefert, die die Tatbeteiligung Ansarys ins rechte Licht gerückt hätten, so Wenzler. Weitere entsprechende Beweise hätten DNA-Gutachten geliefert. An einem mit dem Blut des Opfers besudelten Pullover Ansarys etwa haben sich laut Wenzler „Spuren in Hülle und Fülle“ gefunden.

Ansary sei – entgegen seiner Angaben – an der versuchten Vergewaltigung nur etwa 30 Minuten zuvor ebenfalls beteiligt gewesen, ist der Vorsitzende überzeugt. Im Hof des Mehrgenerationenhauses Linde in Kirchheim hatte Habib eine 19-Jährige gegen einen Zaun gedrückt, ihr ein Messer an den Hals gehalten und versucht, sie zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Ansary habe nur etwa fünf Meter entfernt „Schmiere gestanden“. Das habe die junge Frau in ihrer Aussage bestätigt. Sie schrie seinerzeit laut um Hilfe, stieß den Täter von sich und konnte sich so retten. Die Taten waren nach Ansicht der Kammer geplant. Die beiden seien mit dem Vorsatz losgezogen, „eine Frau flachzulegen“, wie Habib ausgesagt hatte. Am besten geeignet seien „betrunkene Frauen auf dem Heimweg“, soll er seinem Komplizen erzählt haben. Habib ist zudem wegen Exhibitionismus’ verurteilt worden. Er hat sich etwa eine Woche nach der Vergewaltigung vor einer Autofahrerin entblößt und onaniert.

Strafmaß „notwendig, richtig und angemessen“

Die nach dem Jugendstrafrecht verhängten Freiheitsstrafen von fünf Jahren für Ansary sowie fünf Jahre und drei Monate für Habib sind laut Wenzler „notwendig, richtig und angemessen“. Mit den Jahren hinter Gittern und der wahrscheinlichen späteren Abschiebung in ihre Heimat müssten die Angeklagten nun leben. Ebenso wie das Opfer mit seiner schweren psychischen Belastung: „Es muss möglicherweise länger und schwerer leiden.“ Denn die junge Frau sei mehrfach missbraucht und „zu einem sexuellen Objekt degradiert“ worden. Es werde lange dauern, bis sie mit dieser Traumatisierung wird leben können, so Hans-Jürgen Wenzler.

Die beiden jungen Männer hätten in Afghanistan eine schwere Kindheit und Jugend ertragen müssen, sagt Hans-Jürgen Wenzler. Sie seien geschlagen und missbraucht worden, „junge Menschen sollten so nicht aufwachsen müssen“. Doch angesichts dieser schrecklichen Erlebnisse „ist es eigentlich nicht begreifbar, dass die beiden Angeklagten einem anderen Menschen noch viel viel mehr Leid zugefügt haben“.