Ein 29-Jähriger ist vom Amtsgericht Kirchheim wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er war ungebremst auf einen 52-jährigen Motorrollerfahrer aufgefahren, der noch an der Unfallstelle starb.

Kirchheim - Der Mann auf der Anklagebank hat laut der Vorsitzenden Richterin Franziska Hermle-Buchele „gewaltige Schuld“ auf sich geladen. Er ist für den Tod eines 52-Jährigen verantwortlich. Darunter leidet der 29-Jährige schrecklich, denn er hat nicht mit Absicht gehandelt. Er kann sich nicht erklären, wie ihm der größte Fehler seines Lebens unterlaufen ist. Der hat ihn nun wegen fahrlässiger Tötung vor das Schöffengericht des Amtsgerichts Kirchheim gebracht.

 

Am 27. August des vergangenen Jahres hat der 29-Jährige durch Unaufmerksamkeit einen Unfall verursacht, bei dem ein Menschenleben ausgelöscht wurde. Gegen 17 Uhr war er mit seinem Auto auf der Kreisstraße von Ohmden nach Kirchheim-Jesingen unterwegs gewesen. Schon tausend Mal sei er die Strecke gefahren, kannte jeden Meter zwischen den beiden Orten.

Mit Tempo 100 aufgefahren

Er sei mit einem Tempo von rund 100 Stundenkilometern über eine Kuppe gefahren und kurz von der Sonne geblendet worden. Er habe sich auf den Gegenverkehr konzentriert und plötzlich nur noch „einen gewaltigen Schlag gespürt“. Sein Auto kam von der Straße ab und landete im Graben, „ich habe nicht mitgekriegt, was ich erfasst hatte“. Es war der 52-Jährige, der auf einem Motorroller in seiner Richtung unterwegs gewesen war und den er ungebremst von hinten gerammt hatte. Das Unfallopfer hatte keine Chance, den heftigen Aufprall zu überleben. Es erlitt mehrere Frakturen, darunter einen Genickbruch.

Verzweifelt habe er versucht, dem im Straßengraben Liegenden zu helfen, sagt der Angeklagte. Doch nachdem er ihm mit einer Passantin den Helm abgenommen hatte, sah er dessen „Augen auf halbmast, keinerlei Regung – da konnte ich nicht mehr“. Mit einem Schock wurde der Unfallverursacher in ein Krankenhaus gebracht.

„Ich kann mir nicht erklären, warum ich ihn nicht gesehen habe“, sagt der 29-Jährige immer wieder. Er bekommt auch in der Verhandlung keine Antwort auf diese Frage. Aber einem Sachverständigen zufolge steht fest, dass der Unfall vermeidbar war. Nach seinen Berechnungen bestand „ausreichend Zeit“, den mit einer Geschwindigkeit von rund 30 Stundenkilometern fahrenden Rollerfahrer zu erkennen und die Geschwindigkeit entsprechend zu drosseln. Dazu wäre nicht etwa eine Vollbremsung notwendig gewesen, eine sogenannte Anpassungsbremsung hätte gereicht, „wie wenn Sie auf eine Ampel zufahren“, erklärt der Gutachter. Der Experte gibt die verbliebene Reaktionszeit, um den Aufprall zu vermeiden, mit vier bis fünf Sekunden an.

Bewährungsstrafe von neun Monaten

Das ist „kein klassisches Augenblicksversagen“, erklärt die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Es wäre genug Zeit geblieben, um zu bremsen. Zudem sei die Strecke gut einsehbar gewesen. „Sie haben nicht aufgepasst, wodurch ein Mensch sein Leben verloren hat“, sagt Franziska Hermle-Buchele, die eine „grobe Fahrlässigkeit“ aber ausschließt. Sie und die Schöffen verurteilen den Mann zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und zur Zahlung von 2500 Euro für einen gemeinnützigen Zweck. Außerdem zu einem Fahrverbot von drei Monaten, das bereits abgegolten ist, weil ihm schon im März der Führerschein abgenommen worden war. Er sei charakterlich nicht ungeeignet, Auto zu fahren. „Er ist keiner, der ohne Rücksicht durch die Lande brettert“.

Jeder erlebe im Straßenverkehr solche Situationen. „Ganz oft geht es gut, bei Ihnen ist es leider nicht so gewesen“, so die Richterin. Dem Angeklagten tut leid, was passiert ist. „Ich kann es aber nicht mehr ändern und muss jetzt damit leben.“