Ein 41-Jähriger wird vom Amtsgericht Kirchheim wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Einen anderen Beruf suchen muss sich der Mann aber nicht.

Kirchheim/Weilheim - Die Schäferei ist ein hartes Brot. Viel Arbeit, bei überschaubarem Einkommen. Doch dürfen schwierige Umstände dazu führen, dass Tiere leiden? Ein klares Nein dazu gab es am Freitag am Amtsgericht Kirchheim. Die Richterin Theresa Thümmler verurteilte einen Schäfer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 1950 Euro Geldstrafe. Ein Tierhalteverbot verhängte sie jedoch nicht. Der Mann kann also weiter seinem Beruf nachgehen.

 

Ein Hauch von Verwesung im Schafstall

Die Zustände in einem Weilheimer Schafstall waren bei einer Kontrolle am 9. September 2016 so bedenklich, dass die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen wurde. Vertreter des Kreisveterinäramts war beim Betreten des Stalls Verwesungsgeruch entgegen geschlagen. Sie entdeckten acht Kadaver in unterschiedlichen Stadien der Zersetzung. Von einem Tier war bereits nicht viel mehr als das Skelett übrig. Einzelne Schafe wiesen einen Befall von Fliegenmaden auf, die sich bereits in kleineren Wunden von Tieren festsetzen und sich dann ins Fleisch fressen.

Nicht nur Schafe gehalten, sondern auch Fliegen gezüchtet

Laut dem Kreisveterinäramtsleiter Christian Marquardt, der bei der Kontrolle dabei war und jetzt als Zeuge in dem Verfahren gehört wurde, hätten die verendeten Schafe gleich entfernt werden müssen, um das Infektionsrisiko zu verringern. Mindestens zehn Tage habe ein Kadaver im Stall gelegen. Er habe, so der Amtstierarzt, gegenüber dem Schäfer damals sein Unverständnis ausgedrückt. Marquardt: „Sie sehen doch selbst, dass sie hier ungünstige Bedingungen schaffen durch diese ,Fliegenzucht‘“.

An Maden herrscht kein Mangel, an Wasser schon

Während an Fliegen und Maden kein Mangel herrschte, hatten die Schafe weder Zugang zu Wasser und Futter in dem Stall. Das jedenfalls hatte ein Mitarbeiter der Stadt Weilheim am 8. September beobachtet. Er war von einem Mann verständigt worden, den der Angeklagte als Aushilfe vorgesehen hatte. Die Rolle dieses Aushilfsschäfers ist dubios. Zweimal als Zeuge geladen, blieb er den Verhandlungen doch fern. Eigentlich, so der 41-Jährige, hätte sich die Aushilfe just am Tag der Kontrolle um die Tiere kümmern sollen, weil er selbst nach einer zweiten Herde im Killertal auf der Alb habe sehen müssen. Der von ihm dort eingesetzte Schäfer habe sich einfach aus dem Staub gemacht.

Tier haben laut Gutachter „erheblich gelitten“

Aus der Verantwortung ziehen konnte sich der 41-Jährige, der die Vorwürfe schließlich in abgeschwächter Form einräumte, allerdings nicht. Laut dem als Gutachter bestellten Markus Wierich vom Veterinäramt war der Ernährungszustand der Schafe im Stall so schlecht, dass sie nicht innerhalb von nur einem oder zwei Tagen auf dieses Maß abgemagert sein konnten. Dasselbe galt für eine Hütehündin, die acht Welpen hatte und deutlich mangelernährt gewesen sei. Die Hunde hatten bei der Kontrolle an dem heißen Tag zudem kein Wasser. Wierich zufolge hat der Schäfer seine „Haltepflicht vernachlässigt“, und die Tiere hätten dadurch „über einen längeren Zeitraum erheblich gelitten.“

Schäfer war mit zwei Herden alleine wohl überfordert

Nach Einschätzung der Richterin war der Angeklagte mit zwei Herden insgesamt wohl auch überfordert. Zugute hielt sie ihm, dass er sich geständig zeigte und nach der Kontrolle Auflagen auch eingehalten habe. Deshalb verurteilte sie ihn zwar zu einer Geldstrafe. „Von einem Tierhalteverbot konnten wir hier heute aber noch einmal absehen“, so Theresa Thümmler.