Die Landeskirche Württemberg war eine der letzten, die gleichgeschlechtlichen Paaren öffentliche Segnungen mit Kirchengeläut verwehrt hatte – das soll sich nun ändern.

Stuttgart - Gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich zukünftig in öffentlichen Gottesdiensten in einzelnen evangelischen Kirchen in Württemberg segnen lassen. Die Landessynode als Kirchenparlament beschloss am Samstag ein entsprechendes Gesetz. Mit 65 Ja-Stimmen wurde die benötigte Zweidrittel-Mehrheit erreicht; es gab 23 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

 

Nach dem neuen Gesetz kann ein Viertel der Kirchengemeinden seine örtliche Gottesdienstordnung ändern. Sollten sich mehr Gemeinden dafür aussprechen, wäre eine landeskirchenweite Regelung nötig. Dazu müsste die Synode erneut beraten und abstimmen. Das Gesetz schließt auch Menschen des dritten Geschlechts ein, die also weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören.

2017 war Vorstoß gescheitert

Vor der Abstimmung hatte der württembergische Landesbischof Frank Otfried July an die Synode appelliert, dem Gesetz zuzustimmen - „mit dem Blick auf die Einheit unserer Landeskirche und auch im Blick auf die Menschen, um die es geht“. Er sagte, das neue Gesetz trage sowohl Befürwortern wie auch Gegnern ein Stück weit Rechnung.

2017 war der Vorstoß gescheitert, Segnungen landeskirchenweit als Amtshandlung einzuführen. Die erforderliche Mehrheit war um zwei Stimmen verfehlt worden.

Die Landeskirche Württemberg war - neben Schaumburg-Lippe - eine der letzten, die gleichgeschlechtlichen Paaren öffentliche Segnungen mit Kirchengeläut verwehrt hatte. Viele Landeskirchen erlauben auch Trauungen Homosexueller, zum Beispiel in Baden.