Der Bedarf muss bei der Leitung der eigenen Kita angemeldet und begründet werden. Das konnten Eltern schon von letzter Woche an und auch weiterhin tun. Laut einer Sprecherin der Stadt Stuttgart müssten für eine Norbetreuung "besonders außergewöhnliche Umstände" wie zum Beispiel ein fehlendes familiäres und soziales Umfeld, eine schwere Erkrankung der Eltern, ein befristetes Arbeitsverhältnis oder eine Probezeit gegeben sein. Die Einrichtung meldet den Bedarf dann weiter an die Bereichsleitung, die eine Platzauswahl für die Notdienst-Plätze vorgenommen hat.