Nach einem verlorenen Rechtsstreit gegen Kita-Eltern lenkt die Stadt nun ein: Sie bezahlt den Klägern die Differenz zwischen dem Preis für einen kommunalen und dem teureren privaten Kita-Platz.

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart erstattet Familien, die keinen Platz in einer städtischen Betreuungseinrichtung bekommen haben und ihren Rechtsanspruch geltend gemacht hatten, „einen Teil der Kitakosten“. Bürgermeisterin Isabel Fezer (FDP), zuständig für Jugend und Bildung in der Landeshauptstadt, erläuterte am Mittwochabend in einer Pressemitteilung: „Mit der Entscheidung ist nun die Anspruchsgrundlage für 72 Fälle, die auf den Ausgang der Verfahren gewartet haben, geklärt. Die Stadt wird auch gleich gelagerte Fälle kurzfristig und unbürokratisch zum Abschluss bringen und die beantragten Ansprüche auf Erstattung des Differenzbetrags erfüllen.“

 

Klagen sind abgeschlossen

Vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Landeshauptstadt die Kostendifferenz zwischen einem selbst beschafften Krippenplatz und den Gebühren eines städtischen Krippenplatzes zu tragen hat. Der Stadt sei diese Entscheidung am vergangenen Freitag bekannt geworden; damit seien die Klagen von zwei Familien endgültig abgeschlossen. Das Jugendamt werde den Familien „umgehend die von den Gerichten festgesetzten Beträge erstatten“, so Fezer.

In Fällen, in denen Eltern keinen kommunalen Kitaplatz bekommen und deshalb auf ein teureres Angebot zurückgreifen müssen, will sich die Stadt künftig an einem Fall aus München orientieren, der Ende Oktober 2017 vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden ist. Dort ging es um die Frage, welche Kostendifferenz erstattet werden muss, wenn Eltern die Belastung nicht zuzumuten ist. Nach höchstrichterlichem Beschluss richte sich die Höhe der Aufwandsentschädigung künftig nach den bundesgesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches VIII, so die Stadt. Darüber hinaus tue man „alles, um den Ausbau von Betreuungsplätzen weiter voranzubringen“, so Fezer.