Die Eltern des kleinen Noah haben vor dem Stuttgarter Landgericht mit ihrer Klage gegen die Stadt Stuttgart verloren. Sie bekommen die Mehrkosten für die Privatkita nicht erstattet. Laut Gericht gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine städtische Kita mit günstigen Gebühren.

Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart hat die Klage der berufstätigen Eltern des knapp zweijährigen Noah (Name geändert) abgewiesen. Diese hatten die Stadt Stuttgart auf Schadensersatz und Kostenerstattung verklagt. Sie verlangten, dass die Stadt die Mehrkosten für die Betreuung in einer teureren Privatkita in Sillenbuch übernehmen müsse, da die Stadt ihnen bis heute keinen Kitaplatz angeboten habe. Nach Ansicht von Einzelrichter Leo Decker muss sie das nicht. „Ich bin der Meinung, dass das Ihnen nicht zusteht“, sagte er am Freitag bei der Urteilsverkündung an die Adresse der Kläger. „Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Sie in einer öffentlichen Einrichtung unterkommen – es muss nur eine öffentlich geförderte Einrichtung sein.“ Und das sei bei der Sillenbucher Privatkita der Fall.

 

„Es gibt keinen Anspruch auf eine niedrigere Kostenbelastung“, ergänzte Decker. Er räumte ein, die Stadt habe zwar ihre Amtspflicht verletzt, weil sie der Familie keinen Kitaplatz besorgt habe, obwohl die Eltern – beide berufstätig – den Rechtsanspruch auf Betreuung des kleinen Noah rechtzeitig geltend gemacht haben. Aber am Ergebnis ändere das nichts. Denn die Stadt hätte den Rechtsanspruch auch erfüllt, wenn sie mangels eigener Kitaplätze der Familie einen Platz in einer teureren Privatkita zugewiesen hätte. Und auch dann hätten die Eltern für die höheren Gebühren komplett selber aufkommen müssen. Für Noah bezahlten die Eltern bis zum 17. Lebensmonat 1190 Euro im Monat, seither 970 Euro, plus Anmeldegebühr. Einen Teil der Mehrkosten hatte ihnen die Stadt nach einer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht durch andere Kläger erstattet, „kulanzhalber“ – aber nur bis April 2018. Seither übernimmt die Stadt Mehrkosten je nach Einkommen. Zum Vergleich: ein Kitaplatz für unter Dreijährige kostet bei der Stadt 238 Euro.

Richter: Teurere Privatkita ist ein „freiwilliges Vermögensopfer“

Von einem Schaden, wie ihn die Kläger deutlich gemacht hätten, könne keine Rede sein, da die Mehrkosten keine „unfreiwillig erlittene Vermögenseinbuße“, sondern ein freiwilliges Vermögensopfer“ seien, argumentierte Decker in seiner Urteilsbegründung. In der geplatzten Güteverhandlung im November hatte Klägeranwalt Mathias Hörnisch hingegen deutlich gemacht: „Die Alternative war nicht: öffentliche oder Privatkita, sondern Kita oder keine Kita.“

Dem Urteil zufolge bleiben Noahs Eltern nicht nur auf den Mehrkosten sitzen, sondern müssen auch noch die Kosten des Rechtsstreits übernehmen – bisher rund 3500 Euro. Legen sie Berufung ein, könnte das weitere 4300 Euro kosten.

„Das kann ich so nicht stehen lassen“, meinte Noahs Vater nach der Urteilsverkündung – „das würde der Stadt ja ermöglichen, keine Kitaplätze mehr zu schaffen, sondern nur noch auf private Kitas zu verweisen und sich einen schlanken Fuß zu machen“. Und noch ein Punkt stößt ihm auf: „Die Stadt umgeht den Rechtsanspruch, und das Gericht stützt das.“

Seit Jahren fehlen in Stuttgart Tausende Kitaplätze

Laut dem Urteil des Landgerichts, das aufs Bundesverfassungsgericht verweist, ist der Jugendhilfeträger, also die Stadt, „gehalten, eine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen selbst zu schaffen oder durch geeignete Dritte (freie Träger der Jugendhilfe oder Tagespflegepersonen) bereitzustellen“. Seit Jahren fehlen in Stuttgart allerdings Tausende Kitaplätze, und Hunderte können nicht belegt werden, weil Personal fehlt. Die Stadt will sich zu dem Urteil erst äußern, wenn ihr die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.