Die Eltern-Kind-Gruppen sind erleichtert: Nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses behalten sie ihre Trägerautonomie bei der Vergabe von Kitaplätzen. Für ihre Bezuschussung stellt die Stadt mehr als vier Millionen Euro zur Verfügung.

Stuttgart - Die Stuttgarter Eltern-Kind-Gruppen behalten ihre Autonomie bei der Vergabe von freien Plätzen in den Kindertagesstätten. Das hat der Jugendhilfeausschuss am Montag beschlossen. Gegenstand der Tagesordnung war die städtische Förderung von öffentlichen Kitas und Betriebskindertagesstätten. Der Gemeinderat hatte eine bessere Förderung während der Beratungen zum Haushalt 2020/21 beschlossen. Der Ausschuss musste nun über die Umsetzung entscheiden.

 

Trägervielfalt ist für Fezer „heilige Kuh“

Zur Erleichterung der Vertreter der Freien Träger stellte die Bürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) klar: „Die Beschlussfassung weicht leicht von der Vorlage ab, weil wegen Corona keine Trägerbeteiligung möglich war, wir inzwischen aber ihre Rückmeldungen vorliegen haben und sie berücksichtigen. Die Trägervielfalt ist für mich eine heilige Kuh, die Korrektur eine Respektbezeugung. Deshalb verzichten wir auf trägerübergreifende Kriterien zur Platzvergabe und beschränken uns darauf, dass die aufzunehmenden Kinder aus Stuttgart sind und die Vergabekriterien transparent dargestellt werden.“

Die ursprünglich vorgesehene Rangfolge von Kriterien hätte bei der Vergabe von Ganztagsplätzen unter anderem Kindern berufstätiger Eltern den Vorrang vor Geschwisterkindern eingeräumt; auch die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement in der Kita hätte keine Rolle gespielt.

Freie Träger sind erleichtert

Die Kriterien waren auf heftige Kritik gestoßen. „Ich habe die Mails, die ich von Eltern-Kind-Gruppen bekommen habe, schon gar nicht mehr gezählt“, sagte die Stadträtin Iris Ripsam (CDU). Ihre Fraktion habe sich gegen eine restriktive Haltung ausgesprochen, „weil die Trägervielfalt ein großer Gewinn für die Stadt ist“. Deshalb sei sie froh, dass die Verwaltung „einen Schritt zurückgegangen ist“.

Auch Vittorio Lazaridis (Grüne) betonte, dass „auch kleineste Träger gehört werden müssen“. Dem schlossen sich die Rednerinnen und Redner fraktionsübergreifend an. Elke Fantini, die Sprecherin des Dachverbands der Stuttgarter Eltern-Kind-Gruppen, atmet auf: „Wir sind sehr erleichtert, dass der Vorschlag geändert wurde, und froh, weitermachen zu können.“ Der Verband hatte befürchtet, dass geänderte Platzvergabekriterien zu Schließungen geführt hätten.

Elterngebühren eingefroren

Alle Träger müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllen, wenn sie rückwirkend von 2020 an und für das nächste Jahr eine städtische Förderung wollen, die 2,5 Prozent über die bisherige hinausgeht: Die Eltern-Kind-Gruppen bekommen statt 92,5 Prozent der Fachpersonalkosten künftig 95 Prozent, die Betriebskitas künftig 92,5 Prozent ersetzt, wenn sie bereit sind, die Gruppen im Rahmen der vom Kommunalverband für Jugend und Soziales vorgegebenen Gruppengröße zu vergrößern, vorrangig Bundesfördermittel in Anspruch nehmen und sich am Datenbanksystem Tüks beteiligen. Diese Datenbank soll einen Überblick über belegte und freie Plätze aller Kitas geben. Es wird laut Susanne Heynen, der Leiterin des Jugendamts, noch daran gearbeitet.

Die Stadt verlangt außerdem, dass die Elternbeiträge maximal bei 140 Prozent der städtischen Kitagebühren liegen dürfen. Waltraud Weegmann, eine Kita-Unternehmerin aus Stuttgart, warnt davor, dass dieser „festgezurrte Elternbeitrag zur Finanzierungsfalle“ werden könnte, nämlich dann, wenn die städtische Förderung zu lange auf gleichem Niveau verharre bei steigenden Personalkosten. Im städtischen Haushalt sind 4,3 Millionen Euro für die aktuelle Zuschusserhöhung bereitgestellt.