Wenn ein Vorschulkind bis zum tatsächlichen Schuleintritt Anfang September in den städtischen Kindergarten gehen soll, muss dafür der gesamte Monatsbeitrag gezahlt werden. Eltern wünschen sich da ein Entgegenkommen der Stadt.

Familie/Bildung/Soziales: Alexandra Kratz (atz)

In der aktuellen Kita-Krise ist es nicht das drängendste Problem, für viele Eltern ist es aber doch ein Ärgernis. Wenn ihr Vorschulkind bis zum tatsächlichen Schuleintritt Anfang September in den städtischen Kindergarten gehen soll, muss dafür der gesamte Monatsbeitrag gezahlt werden. So ist es in Paragraf 6 der Satzung geregelt.

 

Der Gesamtelternbeirat der städtischen Kindertagesstätten, Horte und Schülerhäuser in Stuttgart (GEB) wünscht sich hier ein Entgegenkommen der Stadt. Er schlägt vor, dass Eltern künftig bei Austritt aus der Kita zwischen dem 1. und 8. September lediglich 25 Prozent, und bei Austritt zwischen dem 9. und 15. September 50 Prozent des Kostenbeitrages zu entrichten haben. So steht es in der Stellungnahme des GEB zur geplanten Satzungsänderung.

In privaten und kirchlichen Kitas sind die Regelungen oft flexibler

„Viele Eltern haben sich diesbezüglich bei uns gemeldet“, sagt die Sprecherin Carolin Heidemann. In privaten und kirchlichen Kitas seien die Regelungen oft flexibler. „Wir wünschen uns da ein Entgegenkommen der Stadt“, sagt Carolin Heidemann und ergänzt: „In den aktuellen Zeiten sollte die Stadt ein bisschen mehr auf die Eltern- und Kinderwünsche eingehen. Davon würden viele Familien profitieren.“ Dies auch vor dem Hintergrund, dass die städtischen Kitas ohnehin schon die meisten Schließtage hätten. Hinzu kämen gegebenenfalls noch Streiks und kurzfristige Schließungen wegen Personalmangels.

Die Verwaltung sehe keine zwingende Veranlassung für eine Satzungsänderung, wobei die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen seien, erklärt die Pressestelle der Stadt in einer schriftlichen Stellungnahme und ergänzt: „Es muss abgewogen werden, inwieweit eine gestaffelte Beitragsgestaltung im Monat der Einschulung verwaltungsökonomisch sinnvoll ist.“ Darüber hinaus sei der August ohnehin schon beitragsfrei. Eine generelle Verlegung des Betreuungsendes auf das Datum der Einschulung habe zudem zur Folge, dass neue Kinder erst verzögert aufgenommen werden könnten, was wiederum dem Interesse der Eltern, die auf einen Kita-Platz warten, zuwiderlaufe.