Cannabis bleibt in Deutschland weiterhin verboten. Ein Rechtsanwalt scheiterte am Mittwoch vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit der Klage auf Legalisierung des umstrittenen Rauschmittels.

Berlin - Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Mittwoch eine Klage auf Legalisierung von Cannabis abgewiesen. Nach Auffassung der Richter ist die Frage der Legalisierung von Cannabis so grundsätzlicher Natur, dass dies nur durch ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz beschlossen werden kann. Selbst bei unterstellter Verfassungswidrigkeit des Betäubungsmittelgesetzes obliege es allein dem Bundestag, diesen Zustand zu beseitigen, entschieden die Verwaltungsrichter (VG 14 K 106.15).

 

Sofern das Parlament sich dem verweigere, könne nur das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu verpflichten. Dies könne nicht durch eine auf Normerlass gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht erreicht werden. Der Deutsche Bundestag habe sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit der Freigabe von Cannabis auseinandergesetzt und sei gegenwärtig offenkundig nicht zu einer Legalisierung bereit, erklärte das Gericht.

Kläger wollte Coffeeshop eröffnen

Der Kläger ist ein pensionierter Rechtsanwalt, der in Berlin einen Coffeeshop nach Amsterdamer Vorbild eröffnen und dort Cannabisprodukte verkaufen will. Zudem will er Cannabis selbst anbauen und konsumieren. Mit seiner Klage wollte er die Bundesregierung dazu zwingen, eine Rechtsverordnung zu erlassen, mit der Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird.

Seine Klage begründete er mit zahlreichen wissenschaftliche Studien, wonach das Kiffen nach der derzeitigen Erkenntnislage weder für die körperliche und geistige Gesundheit noch für die Gestaltung des sozialen Zusammenlebens eine erhebliche Gefahr darstellt. Insbesondere der Vergleich zu Alkohol und Tabak lasse das Cannabis-Verbot absurd erscheinen und sei ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, argumentierte der Kläger. Erwiesenermaßen seien Alkohol und Tabak sehr viel gesundheitsschädlicher. Diese seien aber legal, betonte er weiter.

Berufsfreiheit sei durch Verbot eingeschränkt

Auch habe sich das in Deutschland geltende Verbot hinsichtlich der Gefahrenprävention als nicht effektiv erwiesen, weil die Konsumentenquote „drastisch nach oben“ gehe, wie der Rechtsbeistand des Klägers, Rechtsanwalt Volker Gerloff, am Mittwoch, argumentierte. „Das strenge Verbot ist völlig wirkungslos“, sagte Gerloff. Für seinen Mandanten schränke das Verbot von Cannabis zudem unzulässig seine Berufsfreiheit ein.

Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums wiesen in der Verhandlung die Argumente zurück und sahen den Fall wie die Verwaltungsrichter eher beim Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Die Bundesregierung könne nicht einfach eine Verordnung kippen, ohne dass Bundestag und Bundesrat die Voraussetzungen dafür schaffen, hieß es.