Klage des Geschäftsführers gegen den Tischtennis-Verband Neue Wendung im Fall Thomas Walter

Thomas Walter: Gibt es eine außergerichtliche Einigung? Foto: Imago//Michael Sigl

Es gibt nun doch keine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht: Thomas Walter und der Tischtennis-Verband Baden-Württemberg verhandeln, nachdem der Geschäftsführer seinen Arbeitgeber verklagt hatte, nun zunächst außergerichtlich.

Der Termin steht seit Langem: Eigentlich hätte an diesem Dienstag um 11.30 Uhr vor dem Arbeitsgericht Stuttgart die Verhandlung zwischen Thomas Walter und dem Tischtennis-Verband Baden-Württemberg (TTBW) beginnen sollen. Der Geschäftsführer, seit einem Vierteljahrhundert im Amt, war nach Informationen unserer Zeitung schleichend entmachtet worden, was ihm psychisch und physisch naheging. Weil er mehrere Krankmeldungen über den Zeitraum von einem halben Jahr vorgelegt hatte, stellte der Verband zwischenzeitlich die Gehaltszahlungen ein. Die ausstehenden Gehälter klagte Thomas Walter ein – zu einem Treffen vor dem Arbeitsgericht wird es nun aber vorerst doch nicht kommen.

 

Wie die Pressestelle auf Anfrage mitteilte, wurde der Termin aufgehoben, nachdem der Anwalt von Walter am Montag schriftlich erklärt hatte, dass beide Parteien stattdessen nun Vergleichsverhandlungen führen – zuvor hatte der Verband Gespräche auf dieser Ebene wie auch einen Mediationstermin vor einer Güterichterin abgelehnt. Ob es nun zu einer außergerichtlichen Lösung kommt, werden die nächsten Wochen zeigen.

Was Thomas Walter, der weiterhin für den TTBW arbeitet, in den Verhandlungen erreichen will, liegt auf der Hand: Es wird ihm um eine finanzielle Lösung gehen, aber auch um den Vorwurf, den der Anwalt des Verbandes beim Gütetermin Anfang Oktober vor dem Arbeitsgericht Stuttgart geäußert hatte – dass die Krankmeldungen „Gefälligkeits-Atteste“ gewesen seien. Dieser Anschuldigung widersprach Walter nicht nur vehement, er wird nun vermutlich darauf pochen, dass die gegnerische Partei diesen Vorwurf zurücknimmt. Sollten die außergerichtlichen Gespräche scheitern? Könnte es doch noch zu einem Kammertermin beim Arbeitsgericht Stuttgart kommen. Mit offenem Ausgang.

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