Niederlage für Stefan Mappus auch in zweiter Instanz: er hat keinen Anspruch auf Schadenersatz von seinen einstigen Rechtsberatern. Erstaunliches berichtete einer der Anwälte vor Gericht über die Rolle von Ex-Finanzminister Stächele.

Stuttgart - Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) ist auch in zweiter Instanz mit der Schadenersatzklage gegen seine Rechtsberater beim EnBW-Deal gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies am Dienstag seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart zurück. Schon weil der Vertrag zwischen der Sozietät Gleiss Lutz und dem Land beziehungsweise der Landesfirma Neckarpri geschlossen worden sei, könne Mappus daraus kein Ansprüche ableiten, argumentierte der 12. Zivilsenat. Zugleich ließ er Revision an den Bundesgerichtshof zu, weil es sich um einen höchstrichterlich noch nie beurteilten Präzedenzfall handele, der schwierige Rechtsfragen aufwerfe.

 

In der mündlichen Verhandlung erhob Mappus erneut schwere Vorwürfe gegen die Anwälte von Gleiss Lutz. Entgegen deren Darstellung hätten diese ihn keineswegs davor gewarnt, für den Kauf der EnBW-Anteile für etwa fünf Milliarden Euro ein eigentlich für Naturkatastrophen vorgesehenes Notbewilligungsrecht zu nutzen. Der federführende Anwalt Martin Schockenhoff habe vor dem EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags und vor Gericht „offensichtliche Falschaussagen“ gemacht, sagte der Ex-Regierungschef.

Notbewilligung unterschrieben, ohne sie zu lesen?

Schockenhoff widersprach dieser Darstellung und schilderte seinerseits die entscheidenden Stunden am Vorabend des Milliardendeals im Staatsministerium. Dort habe eine „relativ lockere Atmosphäre geherrscht“, es „stand Rotwein auf dem Tisch“. Der für die Notbewilligung zuständige Finanzminister Willi Stächele (CDU) sei erst nach 23 Uhr hereingerufen worden. Man habe ihm gesagt, Stächele könne nicht früher informiert werden, „weil er nicht dichthalten kann“, berichtete der Anwalt.

Er sei „einigermaßen erstaunt“ gewesen, „wie schnell das ging und dass es praktisch keine Fragen gab“. Stächele habe zu erkennen gegeben, dass er die Notbewilligungsklausel kenne; Nachfragen habe er nicht gestellt. Am meisten habe ihn gewundert, dass der Finanzminister die Notbewilligung unterschrieben habe, „ohne sie zu lesen“, berichtete Schockenhoff. Stächele hatte stets beteuert, er habe sich gründlich beraten lassen und die Voraussetzungen für die Freigabe der Milliarden als erfüllt angesehen. Der Staatsgerichtshof hatte das Vorgehen später als verfassungswidrig verurteilt.

Ohne Erfolg blieb die Anregung des Gerichts, Mappus und Gleiss Lutz sollten sich gütlich einigen. Gespräche über einen Vergleich seien schon in der Vorinstanz gescheitert, hieß es von beiden Seiten.