Vaihingen/Enz - Die zehn Wochen Zeit, die für eine Klagebegründung zur Verfügung stand, hat der Naturschutzbund Baden-Württemberg (Nabu) bis zur Neige ausgeschöpft. Ende Juli hatte er Klage gegen das Land und seinen durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur B-10-Umfahrung bei Vaihingen-Enzweihingen eingereicht, verbunden mit einem Eilantrag für eine aufschiebende Wirkung gegen den Sofortvollzug. Am 1. Oktober endete die Frist für die Klagebegründung. Nach Aussage von Matthias Hettich, Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, sei die Klagebegründung nun „jüngst eingegangen“.
Vorher wäre es auch nicht gegangen, erklärt Hans-Peter Kleemann, stellvertretender Nabu-Landesvorsitzender. „Wir machen von Verbandsseite aus alles ehrenamtlich.“ Der Nabu, der juristisch von der Freiburger Kanzlei Fridrich Bannasch und Partner vertreten wird, hat in der Klagebegründung auf fast 50 Seiten dargelegt, weshalb er den Planfeststellungsbeschluss nicht für rechtsbeständig hält und seine Aufhebung fordert.
Die Naturschützer erheben schwere Vorwürfe
Die Umweltschützer werfen dem RP unter anderem eine fehlerhafte Alternativenprüfung, Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz und gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie das Fehlen jeglicher Kalkulationen und Nachweise für die geschätzten Kosten der beiden Tunnelvarianten vor, die zugunsten der Umfahrung verworfen wurden. Schon im Sommer hatte der Nabu-Landeschef Johannes Enssle gesagt, „in einem Schwarzbuch für unverantwortliche, unzeitgemäße Bauverfahren würde die Umfahrung landesweit einen oberen Platz ergattern“.
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Die geplante Umfahrung soll einen größeren Teil des Verkehrs, der täglich durch den Vaihinger Teilort Enzweihingen rollt, in Zukunft nördlich des Ortes über einen zweistreifigen Neubau der B 10 führen. Für das 32-Millionen-Euro-Projekt müssen unter anderem zwei Brücken über die Enz und den Strudelbach gebaut und massive Eingriffe in die Natur vorgenommen werden – eine Güterabwägung, die sehr konträr betrachtet wird. Der Vaihinger Oberbürgermeister Gerd Maisch (Freie Wähler) hofft seit langem auf das Projekt und sieht sich dabei als Vertreter vieler lärm- und abgasgeplagter Bürger.
Auch eine Bürgerinitiative macht sich für die Umfahrung stark, während die Schutzgemeinschaft Mittleres Enztal mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und dem Landesnaturschutzverband auf der Seite des Nabu steht und die Klage finanziell unterstützt. Der Nabu schätzt die Kosten auf unter 10 000 Euro, sollte er erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehen, und auf bis zu 30 000 Euro, falls er vor Gericht den Kürzeren zieht. Finanziert wird das Verfahren über Mitgliedsbeiträge. Zuletzt obsiegte der Nabu gegen das Land Baden-Württemberg, als er mit der Landeswasserversorgung juristisch auf die Veröffentlichung geheimgehaltener Daten zum Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft gepocht hatte.
Hier einhellige Zustimmung, da lautstarke Kritik
Auch in der politischen Landschaft sorgt die geplante Lösung für das Enzweihinger Verkehrsproblem für sehr konträre Einschätzungen: Während der für den Wahlkreis zuständige CDU-Landtagsabgeordnete Konrad Epple das Go für die B-10-Umfahrung begrüßte und kein Verständnis dafür hat, dass „die lang ersehnte Entlastung durch die Klage weiter verzögert wird“, erklärt der Grünen-Landtagsabgeordnete Markus Rösler: „Die geplanten Kreuzungsbauwerke und die Ortsumgehung würden das Gegenteil von Lärmschutz bewirken und stattdessen weitere Menschen, auch in der Kernstadt, belasten.“
Mit seiner Ablehnung der Umfahrung ist Rösler in einer besonderen Zwickmühle. Schließlich hieß just der grüne Verkehrsminister Winfried Hermann im Mai den Planfeststellungsbeschluss gut: „Wir wissen zwar um die naturschutzfachliche Bedeutung der Flächen, die für den Bau einer Umgehungsstraße in Anspruch genommen werden müssen“, hatte Hermann erklärt. „Der nachhaltige naturschutzfachliche Ausgleich ist die eine Seite, deutlich weniger Lärmbelastung ist die andere Seite der gleichen Medaille. Unterm Strich freue ich mich darüber, dass eine Lösung für die lärmgeplagte Bevölkerung Enzweihingens gefunden wurde.“
Jetzt ist das Regierungspräsidium am Zuge
Jetzt ist das RP am Zuge, auf die Klagebegründung zu reagieren. Es hatte schon im Juli mitgeteilt, die Planfeststellungsbehörde habe sich mit den Einwänden des Nabu bereits intensiv auseinandergesetzt und viele Nebenbestimmungen zum Schutz der Umwelt festgesetzt. Eine Frist zur Klageerwiderung sei noch nicht bestimmt, erklärt der VGH-Richter Matthias Hettich. Der Nabu hält sich mit einer Einschätzung seiner Aussichten bedeckt. Er verweist aber darauf, dass eine neue Ära des Klimaschutzes gerade im Verkehrsbereich, der bisher „weitgehend versagt habe“, nicht mit Bauwerken und dem Denken der 70er-Jahre eingeleitet werden könne. Dies widerspreche auch dem Geist des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.