Ein Heilbronner Amtsrichter und zwei seiner Kollegen klagen gegen das Land, weil sie die Besoldung nach Dienstjahren für ebenso ungerecht wie unrechtmäßig halten. Dafür ziehen sie notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Heilbronn - Sein Platz ist normalerweise auf der anderen Seite. Als Richter ist es Alexander Lobmüllers Aufgabe, zuzuhören, nachzufragen, hinzuschauen, abzuwägen, Recht zu sprechen. Doch jetzt ist der Heilbronner Amtsrichter derjenige, der auf ein Urteil warten muss.

 

Zusammen mit zwei Kollegen hat der 45-Jährige Klage eingereicht gegen das Land Baden-Württemberg, weil er die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Südwesten für himmelschreiend ungerecht hält. Dagegen ziehen die drei durch die Instanzen – notfalls auch bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Richter werden in elf so genannte Erfahrungsstufen eingeteilt

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim haben sie sich mit ihrer Auffassung nicht durchsetzen können. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will demnächst, womöglich noch im Juli, über die Nichtzulassungsbeschwerde in dem Fall entscheiden. Wird diese auch zurückgewiesen, sagt Alexander Lobmüller, „dann müssen wir halt Verfassungsbeschwerde einlegen“.

Aktuell werden die Richter im Land in elf so genannte Erfahrungsstufen einsortiert und bezahlt. Alle zwei Dienstjahre rücken die Juristen eine Stufe höher. In der Eingangsstufe verdient ein Amtsrichter demnach 4480,53 Euro brutto. In der letzten Stufe sind es 6943,53 Euro, also anderthalb mal so viel.

Das ist seit dem Jahr 2011 so, seit das Land Baden-Württemberg die Diskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt hat. Zuvor nämlich waren die Richter seit den 70-er Jahren nach dem Lebensalter in zwölf Besoldungsgruppen einsortiert. Weil ein niedrigeres Gehalt für jüngere Richter aber nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Altersdiskriminierung darstellt und damit gegen das Gleichbehandlungsgesetz von 2006 verstößt, musste das Land diese Praxis modifizieren.

Die Jüngeren wälzen abends länger die Akten

Nur sind die Richter in Baden-Württemberg schon einmal nach Dienstjahren bezahlt worden. Dies, sagt Alexander Lobmüller, sei vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden. Richter, deren Unabhängigkeit verfassungsrechtlich garantiert ist, müssten amtsangemessen bezahlt werden, nicht nach Leistung.

Der Heilbronner fordert also gleiches Geld für gleiche Arbeit. Schließlich, ätzt er, habe das Urteil eines jungen Richters mit weniger Dienstjahren nicht weniger Gültigkeit wie das eines erfahrenen, älteren Kollegen, und die Strafe, die er ausspricht, gilt nicht weniger. In der täglichen Arbeit spiele die Erfahrung ohnehin keine Rolle, nicht bei der Verteilung der Aufgaben, nicht bei deren Erledigung.

„Wir bearbeiten alle gleich viele Fälle“, sagt Lobmüller. Der einzige Unterschied: Die Jüngeren wälzten abends eben länger die Akten als die Erfahrenen – das aber wirke sich für das Land nicht aus, weil Richter nicht nach der Stechuhr arbeiten.

Das Finanzministerium verweist auf den Mannheimer Verwaltungsgerichtshof

Hinzu kommt: Die Einteilung in die seit Januar gültigen Erfahrungsstufen seien nicht frei von Beliebigkeit. „Da wurde einfach geschaut, wer im Moment wie viel verdient“ und in die entsprechende neue Besoldungskategorie gesteckt. Lobmüller, der seit 19 Jahren den Talar trägt, landete so in der Besoldungsstufe für Richter mit 17 Jahren Erfahrung. „Da fehlen mir am Ende 50 000 Euro netto“, sagt er. „Man kann nicht einfach willkürlich solche Leistungsstufen festsetzen.“

Das baden-württembergische Finanzministerium hält das nicht für willkürlich. „Bei der Richterbesoldung gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung“, teilt eine Sprecherin mit. Sie verweist darauf, dass zuletzt der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof die aktuelle Besoldungspraxis gebilligt habe. Weiter will sich das Haus nicht äußern zu dem laufenden Verfahren, wie die Sprecherin sagt.

Der Verein der Richter und Staatsanwälte, der im Land ungefähr 1800 Mitglieder hat und damit der größte standesrechtliche Zusammenschluss ist, rechnet damit, dass in dem Fall das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben muss. „Das muss obergerichtlich geklärt werden“, sagt Wolfgang Tresenreiter, ein Richter am Ulmer Landgericht und Sprecher des Vereins.

Richterstellen in Baden-Württemberg sind derzeit im Wesentlichen besetzt

Die deutschen Justizbehörden ermitteln ihren Mitarbeiterbedarf nach dem so genannten Personalbedarfsberechnungssystem. Dabei werden für verschiedene Richtertätigkeiten bestimmte Basiszahlen angenommen, diese aufs Jahr hochgerechnet und auf Personalstellen umgebrochen.

Für eine allgemeine Strafsache hat ein Strafrichter demnach inklusive Vorbereitung und Prozess beispielsweise 157 Minuten Zeit, für einen Strafbefehl dagegen nur 35 Minuten. Der so kalkulierte Richterbedarf liegt in Baden-Württemberg laut Justizministerium derzeit bei 2310,5 Stellen. Die seien zurzeit auch im Wesentlichen besetzt. Auch von den im April zusätzlich geschaffenen 80 Verwaltungsrichterposten seien immerhin 75 Posten bereits besetzt.