Klage gegen Haushalt Gleiches mit Gleichem vergelten
Mit einer Klage gegen ihren Haushalt läutete die Union einst das Ende der Ampel-Regierung ein. Nun wollen die Grünen Ähnliches. Ob das gelingt ist fraglich, meint Christian Gottschalk.
Mit einer Klage gegen ihren Haushalt läutete die Union einst das Ende der Ampel-Regierung ein. Nun wollen die Grünen Ähnliches. Ob das gelingt ist fraglich, meint Christian Gottschalk.
Für die Ampelregierung war das Urteil aus Karlsruhe seinerzeit der Anfang vom Ende. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2023 erklärt, dass das Hin- und Herschieben von immerhin 60 Milliarden Euro im Haushalt nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Die Klage der damals oppositionellen Union traf vor allem die Grünen, denn das Geld war fest für den Klimaschutz eingeplant. Kein Wunder, dass die Grünen nun Gleiches mit Gleichem vergelten wollen. Die unionsgeführte Bundesregierung macht Schulden wie noch nie, auch wenn sie diese verbal geschickt als Sondervermögen tarnt. Und sie schiebt die Milliarden ebenfalls munter von Töpfchen zu Töpfchen.
Karlsruhe soll also noch mal ran. Allerdings: ob hier wirklich Gleiches mit Gleichem verglichen wird, ist nicht so sicher. Das gilt zunächst schon für die mögliche Klageart. Die Union hat seinerzeit das Organstreitverfahren gewählt, die Grünen denken über eine Verfassungsbeschwerde nach. Das ist mehr als juristische Spitzfindigkeit, denn davon hängt auch der Maßstab der Prüfung ab. Dieser wird sich im Vergleich zur Entscheidung vom November 2023 verändern – was auch bedeutet, dass das Ergebnis nicht 1:1 übertragen werden kann. Was allerdings vergleichbar bleibt, ist, dass jede Regierung haushalterische Tricks anwendet, um ihre Bilanzen von Eingaben und Ausgaben in einem besseren Licht erscheinen zu lassen als dies der Fall ist. Das ist das Problem.