Klage gegen OB-Wahl Sindelfingen Störenfriedin oder Rechtsdurchsetzerin? Fridi Miller:„Am Rand der Zulässigkeit“

, aktualisiert am 05.02.2026 - 10:35 Uhr
Markus Kleemann (Sindelfingen, links), und Stefan Belz haben als Oberbürgermeister mit Klagen zu tun gehabt. Rechts: Fridi Miller bei der Kandidatenvorstellung in Böblingen. Foto: Eibner-Pressefoto/Max Vogel/Stefanie Schlecht

Wegen einer von Fridi Miller angestrengten Klage ist Markus Kleemann bisher nur „bestellter“ OB von Sindelfingen. Was bedeutet das und weshalb klagt die Dauerkandidatin regelmäßig?

Böblingen: Martin Dudenhöffer (dud)

2017 Bernd Vöhringer, 2018 Stefan Belz, 2025 Markus Kleemann – alle drei haben die Oberbürgermeisterwahlen in Sindelfingen beziehungsweise Böblingen gewonnen. Und alle drei sahen sich nach erfolgreicher Wahl mit einer Anfechtung durch Fridhild „Fridi“ Miller konfrontiert und waren oder sind daher zunächst nur „bestellte“ Oberbürgermeister.

 

Während der ehemalige Sindelfinger OB Bernd Vöhringer und der Böblinger OB Stefan Belz über ein Jahr auf die offizielle Bestätigung ihres Wahlerfolges durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim warten mussten, steht bei Kleemann ein Urteil noch aus. Gegen die Wahl im Mai 2025 legte Miller nämlich Einspruch ein.

Fridi Miller trat am 25. Januar in Böblingen an. Foto: Stefanie Schlecht

Klagt Fridi Miller auch gegen die Böblinger OB-Wahl?

Ob sie auch gegen die kürzlich verlorene Wahl in Böblingen klagen wird, dazu erklärt Fridi Miller: „Die Wahl habe ich prüfen lassen. Ich habe dem Regierungspräsidium zahlreiche Vorgänge vorgetragen, bei denen sich der amtierende OB aus meiner Sicht im Wahlkampf zumindest am Rand der Zulässigkeit bewegt hat.“ Angesichts des „sehr deutlichen Wahlergebnisses“ sehe die 56-Jährige keine „realistische Erfolgsaussicht für eine Anfechtung – zumal die Verfahren mit erheblichen Kosten verbunden sind.“

Zum Hintergrund ihrer Anfechtung gegen die Wahl in Sindelfingen schreibt sie: „Meine Klage richtet sich nicht gegen das Wahlergebnis, sondern gegen konkrete wahl- und verfahrensrechtliche Fragen vor und während der Wahl. Es ging mir um Transparenz, Chancengleichheit der Bewerber und die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards. Wahlprüfungen sind ein vorgesehenes Instrument des Rechtsstaats – kein Angriff auf die Demokratie, sondern deren Absicherung.“

OB Kleemann hat noch kein Stimmrecht im Gemeinderat Sindelfingen

Das in Baden-Württemberg verankerte Stimmrecht eines (Ober-) Bürgermeisters im Gemeinderat hat der Sindelfinger OB aktuell nicht. „Herr Kleemann kann sein Stimmrecht derzeit nicht ausüben, da die Wahl noch Gegenstand eines anhängigen Wahlprüfungsverfahrens ist“, erklärt die Stadt. Stimmberechtigt sei der 41-Jährige derzeit nur bei den Sitzungen von Zweckverbänden und Aufsichtsräten. Und wie beim Neujahrsempfang sichtbar, trägt Kleemann bei offiziellen Anlässen auch nicht die sonst übliche goldene Amtskette.

Eine wesentliche Einschränkung seiner Amtsgeschäfte liege nicht vor, wie das Rathaus unterstreicht: „Der OB übt die Geschäfte vollumfänglich aus.“ Nachteile für die Bürger sieht die Stadtverwaltung nicht: „Die Handlungsfähigkeit ist vollständig gegeben. Alle städtischen Aufgaben werden erledigt.“

Seit 1. August ist Markus Kleemann OB von Sindelfingen. Bisher aber nur „bestellt“. Foto: Eibner-Pressefoto/Edward Cheung

Dass Fridi Miller mit ihren Klagen einen Schwebezustand schafft erkennt die 56-Jährige an: „Selbstverständlich ist es nicht ideal, wenn ein OB formal nicht alle Rechte ausüben kann. Die Verantwortung liegt aber nicht bei der klagenden Person, sondern im System der rechtsstaatlichen Kontrolle.“

Klage von Fridi Miller: Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht noch aus

Die Stadt Sindelfingen bedauert, dass von gerichtlicher Seite auch nach einem Dreivierteljahr noch immer keine Entscheidung getroffen wurde: „Leider dauert das Verfahren sehr lange.“ Man plädiere für eine „effizientere Ausgestaltung solcher Prozesse, um Zeit- und Kostenaufwand zu reduzieren“. Zum aktuellen Stand erklärt das zuständige Verwaltungsgericht Stuttgart: „Es ist nicht absehbar, wann ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet.“

Ob Sindelfingen oder Böblingen – bisher hat kein Verwaltungsgericht einer Anfechtung der Dauerkandidatin insgesamt stattgegeben. In ihren Klagen bemängelte Miller eine vermeintlich ungleiche Behandlung durch Verwaltungen, Presse, Vereine und Schulen. In Sindelfingen hätten ihre Konkurrenten durch Auftritte und Plakatierungsgenehmigungen oder die Nutzung von Meldedaten Vorteile gehabt.

In Sindelfingen erreichte Miller am 11. Mai 2025 einen Stimmenanteil von 0,64, in Böblingen am 25. Januar 2026 von 1,5 Prozent. Zuletzt warf sie wegen ihrer niedrigen Stimmenausbeute auch nach der Böblinger OB-Wahl in Social Media die Frage von möglicher Wahlmanipulation in den Raum.

Fridi Miller: Querulantin oder Kämpferin für den Rechtsstaat?

Nicht immer habe Miller in der Vergangenheit mit Klagen Misserfolg gehabt. Vor Gericht habe sie auch gegen behördliche Entscheidungen erfolgreich geklagt, wie die 113-malige Bürgermeisterkandidatin darlegt. Gegen Vorwürfe der Querulanz wehrt sich die 56-Jährige: „Meine Klagepraxis ist nicht Ausdruck von Querulanz, sondern von beharrlicher Rechtsdurchsetzung.“

Der Streitwert im Falle der Sindelfinger Wahl beträgt nach einer kürzlich erfolgten Änderung im Streitwertkatalog keine 5000 oder 10 000 Euro, wie bei vorherigen Anfechtungen, sondern dieses Mal 15 000 Euro. Sollte Miller das Verfahren verlieren, müsste sie die Kosten tragen. Auf die Frage, ob sie die größtenteils verloren gegangenen Verfahren finanziell nicht belasten, antwortet die Böblingerin: „Die Kosten waren nicht so enorm, weil ich diese für gewöhnlich ohne Anwalt geführt habe und die Streitwerte niedriger waren.“

Die Verfahrenskosten seien für sie jedenfalls kein Problem gewesen, da sie „im Leben sehr viel Geld gemacht“ hätte: „Am meisten mit Gewinnspielen oder Quizshows im TV oder mit dem An- und Verkauf von Immobilien“, erläutert die 56-Jährige, die bis 2025 unter Betreuung stand und deshalb in den vergangenen Jahren nicht zu jeder Wahl im Kreis Böblingen hat antreten dürfen.

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