Im Fall des Inspekteurs der Polizei, der vom Vorwurf der sexuellen Nötigung rechtskräftig freigesprochen worden ist, gibt es überraschend ein gerichtliches Nachspiel. Die junge Hauptkommissarin, die das Strafverfahren mit ihrer Anzeige ins Rollen gebracht hatte, geht erneut zivilrechtlich gegen die Verteidigerin des ranghöchsten Polizeibeamten vor. Vor dem Landgericht Stuttgart will sie der Münchner Rechtsanwältin nicht nur bestimmte Äußerungen verbieten lassen, sondern fordert darüber hinaus Auskünfte, die Feststellung eines materiellen Schadens, eine Geldentschädigung und die Erstattung von vorgerichtlichen Anwaltskosten. Dies teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit, ohne etwas zur Höhe der Geldforderungen zu sagen. Die Klage im sogenannten Hauptsacheverfahren sei Anfang Mai zugestellt worden, eine Äußerung der Beklagten liege noch nicht vor.