Die Geschichte hat Wellen geschlagen, nicht nur in der Rettungsbranche. Ein Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) kritisiert im Juli auf seinem privaten Instagram-Kanal die Lage im Rettungsdienst. Er schreibt sich den Frust von der Seele über Patienten, die wegen Lappalien den Notruf 112 wählen, sodass die Helfer kaum noch hinterherkommen. Er zeigt ein Foto vom Inneren eines Rettungswagens, der gerade von einem Einsatz zurückkommt, und schreibt dazu unter anderem: „Das ist unser Job: in lebensbedrohlichen Notfällen zu helfen und nicht zu irgendwelchen Erkältungen oder Rückenschmerzen, welche seit Tagen oder Wochen bestehen, zu fahren, nur weil die Bevölkerung zu faul ist, zum Hausarzt zu gehen.“
Daniel Kessler, Rettungssanitäter mit Zusatzqualifikation Disponent und tätig im Landkreis Esslingen, schreibt auf diesem Kanal regelmäßig über die Branche. Für seinen Beitrag bekommt er viel Zuspruch. Allerdings nicht von seinem Arbeitgeber. Von der DRK Rettungsdienst Esslingen-Nürtingen gGmbH bekommt er noch am selben Tag einen Anruf mit der Aufforderung, das Bild sofort zu entfernen.
Das tut er – verfasst jedoch einen weiteren Post, in dem er diese Aufforderung kritisiert, ohne den Arbeitgeber direkt zu nennen. Für das DRK ist das zuviel. Wenige Tage später wird der 36-Jährige, als er sich im Dienst befindet, einbestellt – und erhält eine außerordentliche Kündigung. Der Mann, der sich noch in der Probezeit befindet, habe Bilder und Kommentare in den sozialen Medien veröffentlicht, „die unserem Ansehen in der Öffentlichkeit schaden“. Kessler nimmt das nicht hin. Er spricht von Meinungsfreiheit und reicht Kündigungsschutzklage ein.
Der Verhandlungstermin hätte jetzt stattfinden sollen. Dazu kam es allerdings nicht mehr. Denn das DRK, so darf man einen Brief des Stuttgarter Arbeitsgerichts interpretieren, hat sich mit der außerordentlichen Kündigung offenbar auf dünnem Eis bewegt. In einem Vergleichsvorschlag des Gerichts heißt es ziemlich eindeutig: „Nach vorläufiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage erscheint fraglich, ob hinreichende Gründe für eine fristlose Kündigung gegeben sind.“ Stattdessen, so schreibt die Richterin weiter, spreche einiges dafür, „dass eine ordentliche Probezeitkündigung wirksam sein könnte“.
Aus fristloser wird ordentliche Kündigung
Der Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts, um einen Prozess zu vermeiden: Das Arbeitsverhältnis ende „ohne Verschulden einer Partei“ infolge ordentlicher Kündigung im August. Bis dahin muss das DRK Kesslers Gehalt noch bezahlen. Nach einiger Bedenkzeit haben beide Seiten zugestimmt. „Wir haben uns auf den Vergleich geeinigt. Es wurde eine ordentliche Kündigung daraus gemacht“, sagt Kessler. Das DRK gibt zu Personalfragen keine Stellungnahmen ab. Damit ist der Fall vom Tisch.
Daniel Kessler hat übrigens inzwischen einen neuen Job gefunden. Allerdings nicht mehr in der Rettungsbranche. Dort wird er künftig nur noch freiberuflich nebenher arbeiten. Im Hauptberuf wird er demnächst in der Luftfahrtbranche tätig sein.