Ob das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium wie geplant bauen darf? Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim will am Freitag über die Beschwerde eines Anwohners entscheiden.

Stuttgart - Seit 2017 wehrt sich der Eigentümer eines Wohngrundstücks in Bad Cannstatt gegen den Bebauungsplan des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums und hat zuletzt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim (Aktenzeichen 8 S 2379/18) eingelegt. Am Donnerstag fand die Verhandlung statt.

 

Nachbar klagt über fehlenden Abstand

Der Anwohner beanstandet, dass sich der vormalige, so genannte Verträglichkeitsabstand von 60 auf zehn Meter verringere. Dies verstoße gegen das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung. Außerdem bestünden „formelle und materielle Abwägungsfehler“ und sein Grundstück sei nach Fertigstellung des Neubaus schlechter belüftet. Außerdem sei das Wohngebäude während der Bauzeit tagsüber faktisch nicht bewohnbar.

Wegen steigender Schülerzahlen hat die Stadt den Ausbau des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums zu einer vierzügigen Schule beschlossen. Die Inklusion behinderter Kinder und der offene Ganztagsbetrieb gehören zum Konzept der Schule. Dazu braucht sie mehr Räume, eine Mensa und mehr Platz für den Sport.

Kosten auf mehr als 46 Millionen Euro gestiegen

Am Nachmittag haben fünf Richter des Verwaltungsgerichtshofs die Argumente des Klägers und der Stadt Stuttgart entgegengenommen. „Der Gesetzgeber schätzt Normenkontrollverfahren als sehr bedeutsam ein“, sagt Richter Matthias Hettich. Nach gründlicher Abwägung werde das Urteil am Freitag verkündet. „Die Hürden für einen erfolgreichen Antrag sind hoch“, gibt Hettich zu bedenken.

Der Neubau hat sich bereits um mehr als zwei Jahre verzögert, was zu einer Kostensteigerung um 7,9 Millionen Euro auf 46,65 Millionen Euro geführt hat. Der Neubau soll Ende 2023 fertig sein.

Zuletzt hatte die Stadt Stuttgart beim Bauvorhaben am Eberhard-Ludwig-Gymnasium in Stuttgart-Nord einen Sieg über Nachbarschaftseinsprüche wegen Mängeln im Abwägungsvorgang und Lärmbelästigung geltend gemacht. Die Antragsteller wollten sich an den Verwaltungsgerichtshof Mannheim wenden.