Stuttgart - Das öffentliche Leben wird wegen der Pandemie erneut heruntergefahren, die Bürger müssen ihre Kontakte einschränken – doch die kleinen Parteien sollen weiter dazu verpflichtet werden, die notwendigen Unterstützungsunterschriften zu sammeln, um an der Landtagswahl im März 2021 teilnehmen zu dürfen. Diesen Zwiespalt empfinden sie als schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit, weshalb sie vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Klage gegen das Landtagswahlgesetz eingereicht haben. Erwirken wollen sie eine einstweilige Anordnung des Gerichts, damit die Corona-Verordnungen im Wahlgesetz berücksichtigt werden. Die Verhandlung ist für den 9. November angesetzt, wenige Tage später soll das Urteil verkündet werden.
Am 14. Januar müssen alle Parteien ihre Kandidaten benennen. Linkspartei, Freie Wähler, ÖDP, Piraten und Die Partei sehen sich aber kaum noch in der Lage, bis Weihnachten die jeweils mindestens 150 Unterschriften pro Wahlkreis vorzulegen – damit diese bis Mitte Januar von den Behörden bestätigt werden. Bei 70 Wahlkreisen wird aus ihrer Sicht eine zu hohe Hürde von insgesamt 10 500 Unterschriften für die flächendeckende Zulassung zur Landtagswahl aufgestellt. Solch strenge Anforderungen stelle kein anderes Bundesland an Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind.
Die Fraktionen halten sich zurück
Konkretes Ziel ist daher, dass – wie etwa in Hessen – jeweils nur noch 50 Unterschriften zur Auflage gemacht werden. Sollte dies nicht passieren, wäre dies eine „Verzerrung des demokratischen Raums“, rügt die Landesgeschäftsführerin der Linkspartei, Claudia Haydt. Dann werde nach der Landtagswahl auch eine Wahlanfechtung zu prüfen sein.
Für eine Absenkung der Hürde müsste das Landtagswahlrecht geändert werden. Am 14. Oktober hat das Parlament zwar kleine Änderungen daran vorgenommen, sich aber mit dem Vorstoß der Kleinparteien nicht befasst. Ihre Bitte haben diese schon seit Mai an die Fraktionen sowie an die Präsidentin des Landtags, Muhterem Aras (Grüne), gerichtet. Doch hätten sie „de facto nur Eingangsbestätigungen und keine offizielle Antwort in der Sache erhalten“, schildert Haydt, was sie „demokratietechnisch für eine Bankrotterklärung“ hält. Einzelne Grüne hätten zwar eine grundsätzliche Sympathie für den Vorstoß geäußert, würden sich aber letztlich dem Willen des Koalitionspartners beugen, heißt es. Allein CDU-Innenminister Thomas Strobl hat das Begehren bisher in einem ausführlicheren Schreiben abgelehnt. Er bewertet die baden-württembergischen Regelungen „im Vergleich zu den meisten anderen Ländern nicht als überdurchschnittlich anspruchsvoll“.
„Vorsätzliche Gesundheitsgefährdung“
Jörg Lesser von der Partei wirft dem Minister eine „völlige Realitätsferne“ vor. Strobl habe „in seinem Leben wohl noch nie eine Unterschrift gesammelt“. Nordrhein-Westfalen habe bei den Kommunalwahlen gezeigt, wie es anders geht. Dort seien die Zulassungshürden für die Kommunalwahl im Sommer reduziert worden.
Alle Vertreter schildern, wie mühsam es ist, in der Pandemie ausreichend Unterstützer in intensiven Gesprächen um sensible persönliche Daten wie die Adresse und das Geburtsdatum zu bitten. Um eine Unterschrift zu sammeln, müsse man mindestens acht bis zehn Personen ansprechen. Dazu gebe es kaum noch Gelegenheiten. „Der öffentliche Raum ist uns jetzt verschlossen“, sagt Heydt. Auf beiden Seiten, auch bei den Wahlhelfern, würden zudem die Ängste vor einer Infektion wachsen. Folglich grenze die Haltung der Landesregierung „schon fast an vorsätzliche Gesundheitsgefährdung“, moniert die Linken-Geschäftsführerin.
„Todesstoß“ aus Rheinland-Pfalz?
Ins Internet auszuweichen sieht Guido Klamt, Landeschef der ÖDP, nicht als Lösung an, weil dies einen großen finanziellen Einsatz bedeuten würde. Auch sei eine digitale Unterschriftensammlung nicht möglich, sagt er. Stattdessen müssten die Formulare ausgedruckt, zugeschickt und unterzeichnet werden. Ferner käme man im anonymen Netz noch schwerer an die persönlichen Angaben von Unterstützern.
Bernd Barutta, Sprecher der Freien Wähler in Baden-Württemberg, verweist auf Rheinland-Pfalz, wo ebenfalls am 14. März gewählt wird. Dort habe der Landeswahlleiter schon erkannt, dass selbst 2000 Unterschriften zu viel seien. Es gebe die Überlegung, den kleinen Parteien zu helfen und die Zahl „deutlich“ zu senken. Dies sei, so Barutta, der „Todesstoß“ für die Argumente der baden-württembergischen Landesregierung. Sie müsse sich bewegen. „Sonst fehlt am Ende dem neuen Landtag ein ganzes Stück Legitimation.“