10 500 Unterschriften muss eine nicht im Landtag vertretene Partei vorweisen, um flächendeckend an der Landtagswahl teilzunehmen. Dies sei in der Pandemie nicht möglich, versichert ein Bündnis von fünf Kleinparteien, das deswegen vor Gericht gezogen ist.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Das öffentliche Leben wird wegen der Pandemie erneut heruntergefahren, die Bürger müssen ihre Kontakte einschränken – doch die kleinen Parteien sollen weiter dazu verpflichtet werden, die notwendigen Unterstützungsunterschriften zu sammeln, um an der Landtagswahl im März 2021 teilnehmen zu dürfen. Diesen Zwiespalt empfinden sie als schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit, weshalb sie vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Klage gegen das Landtagswahlgesetz eingereicht haben. Erwirken wollen sie eine einstweilige Anordnung des Gerichts, damit die Corona-Verordnungen im Wahlgesetz berücksichtigt werden. Die Verhandlung ist für den 9. November angesetzt, wenige Tage später soll das Urteil verkündet werden.