Thomas Nitsch, der gegen das Ergebnis der Wernauer Bürgermeisterwahl klagt, hat beim Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Nun haben auch die Stadt und der Kreis ihre Stellungnahmen dazu fristgerecht eingereicht.
Im Zusammenhang mit der Klage von Thomas Nitsch gegen das Wahlergebnis der Wernauer Bürgermeisterwahl vom Herbst 2023 haben jetzt auch der Landkreis Esslingen und die Stadt Wernau ihre Stellungnahmen beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim abgegeben.
Neben dem Kläger haben auch die anderen Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, ihre Sichtweise vor dem VGH darzulegen. „Auch der Landkreis und die Stadt, vertreten durch Bürgermeisterin Christiane Krieger, haben die Möglichkeit genutzt, fristgerecht Stellung zum Verfahren zu nehmen“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung aus dem Wernauer Rathaus.
Stadt und Kreis: Verfahren war richtig
Nitsch hatte, nachdem seine Klage vom Stuttgarter Verwaltungsgericht abgewiesen worden war, beim VGH einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen lassen. Diesen Antrag hatte sein Anwalt Mathias Hopp Mitte Februar begründet und damit wiederum der Gegenseite die Vorlage geliefert, ihrerseits bis zum 19. März zu reagieren.
Das Esslinger Landratsamt und die Wernauer Stadtverwaltung, jeweils vertreten durch einen Rechtsbeistand, haben diese Möglichkeit genutzt. Beide halten nach wie vor an der Richtigkeit des gesamten Verfahrens vor der Wahl in Wernau sowie ihres späteren Ergebnisses fest. „Wir sind überzeugt, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde und alle relevanten rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden“, betont die seinerzeit erfolgreiche Christiane Krieger.
Krieger bedauert Fortsetzung
„Es ist bedauerlich, dass dieser Rechtsstreit andauert, obwohl das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt hat, dass die Wahl rechtmäßig ablief“, ergänzt die Bürgermeisterin. Der VGH werde nun entscheiden, ob der Antrag auf eine Zulassung der Berufung zulässig ist und damit mittelfristig auch darüber, ob das Wahlergebnis Bestand hat.“
Wann das der Fall sein wird, ist noch offen. Über den Zulassungsantrag soll, nach den Worten der VGH-Pressesprecherin Andrea Kloster, im zweiten Quartal dieses Jahres entschieden werden. Mündlich verhandelt wird dabei nicht. Dieser Schritt erfolge schriftlich, ließ Kloster kürzlich wissen.
„Wir hoffen jedenfalls, dass der VGH bald zu einer abschließenden Entscheidung kommt, damit die Stadt Wernau sowie ihre Bürgerinnen und Bürger wieder mit klaren Verhältnissen und einem Fokus auf die Zukunft weiterarbeiten können“, betont Krieger, die weiterhin und bis zu einer abschließenden Entscheidung als „bestellte Bürgermeisterin“ amtieren muss.