Mit bundesweiten Corona-Regeln plant die Politik mehr Einheitlichkeit. Bei der Gerichtszuständigkeit kann das neue Infektionsschutzgesetz für einen Umbruch sorgen.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Wenn das neu gestaltete Infektionsschutzgesetz in einigen Tagen in der Form Gestalt annehmen sollte, wie jetzt geplant, dann wird es zu einer dramatischen Verschiebung der Gewichte kommen. Dabei geht es nicht um die Öffnung von Blumenläden oder Nagelstudios, sondern um die Möglichkeiten, gegen Entscheidungen vorzugehen, die einem nicht gefallen. Bisher waren für Klagen gegen Corona-Maßnahmen hauptsächlich die 51 Verwaltungsgerichte und 15 Oberverwaltungsgerichte der Republik zuständig. Künftig wird es nahezu alleine das Bundesverfassungsgericht sein.