Richterinnen zum Beispiel mit Kopftuch wird es in Baden-Württemberg nicht geben. Nach langem Tauziehen einigten sich die Landesregierung bei dem Thema. Es ist vor allem ein Sieg für die CDU.

Stuttgart - Das Tragen religiös besetzter Kleidung im Gericht soll für hauptamtliche Richter und Staatsanwälte im Südwesten künftig verboten sein. Grüne und CDU einigten sich nach langem Tauziehen auf einem Kompromiss, bei dem andere Gruppen im Gericht, darunter Rechtspfleger und Protokollanten, von dem Verbot ausgenommen sein sollen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sprach von einem „sachgerechten“ Kompromiss, obwohl seine Partei zunächst keinen Regelungsbedarf gesehen hatte. Die FDP warf Kretschmann vor, vor der CDU eingeknickt zu sein, um den Frieden in der grün-schwarzen Koalition nicht zu gefährden. Sie rechnet mit Klagen Betroffener.

 

Der Verfassungsrechtler Christian Kirchberg hält die Chancen allerdings für gut, dass die geplante baden-württembergische Regelung vor dem Verfassungsgericht Bestand hat. Die Neutralitätspflicht des Gerichtes wiege hier schwerer als die Religionsfreiheit, sagte Kirchberg am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

Es geht um alle religiösen Symbole

Kirchberg sagte, er halte das für eine zulässige Einschränkung der Religionsfreiheit. Dass Schöffen und andere Gruppen von der geplanten Regelung ausgenommen werden sollen, sei klug. Bei Konflikten zwischen Verfassungsgütern - hier zwischen der Neutralitätspflicht des Gerichts und der Religionsfreiheit des einzelnen Menschen - gehe es immer darum, in der Abwägung zu einem vernünftigen Kompromiss zu kommen. Wenn sich das Verbot wie geplant nur auf die hauptamtlichen Richter und Staatsanwälte erstrecke, sei dies der geringstmögliche Eingriff, um die Neutralitätspflicht mit der Religionsfreiheit zu vereinbaren, sagte Kirchberg, der Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer ist.

Es geht bei der Diskussion um alle deutlich sichtbaren religiösen Symbole, zum Beispiel auch die jüdische Kippa. Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde, Gökay Sofuoglu, sagte, entscheidend sei, dass eben nicht nur das Kopftuch, sondern alle religösen Symbolen im Gerichtssaal von der Regelung erfasst sein sollen. „An solchen Orten haben religiöse Symbole nichts zu suchen“, sagte Sofuoglu.

Wolf hatte Debatte ins Rollen gebracht

Der einstige grüne Parteilinke Jörg Rupp, der früher auch im Parteirat der Grünen saß, kritisierte die Pläne der Regierung auf Facebook und lieferte sich dort eine Debatte mit Parteikollegen. „Was hat Neutralität mit einem Kleidungsstück zu tun? Warum um Himmels willen sollte eine Richterin anders urteilen, wenn sie ein Stück Stoff auf dem Kopf trägt?“ Er warf der grünen Regierungsfraktion vor, sich von Kretschmann und auch vom Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) nach rechts schieben zu lassen. Der dpa sagte Rupp, er sei kürzlich, nach 28 Jahren, bei den Grünen ausgetreten. „Es liegt ein Teppich über der Partei“, erklärte er. „Er macht es nicht mehr möglich, da auf die Barrikaden zu gehen, wo es notwendig wäre.“

Justizminister Guido Wolf (CDU) hatte die Debatte in der grün-schwarzen Landesregierung mit einem Gesetzentwurf ins Rollen gebracht. Hintergrund ist ein Fall aus dem südlichen Bundesland Bayern. Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte Ende Juni das vom Landesjustizministerium erlassene Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte. Deshalb will Wolf das Thema umgehend gesetzlich regeln.