Das Landgericht Ulm hat die beiden Angeklagten – die Mutter des Kindes und deren Lebensgefährten – freigesprochen. Foto: /Giacinto Carlucci
Der Fall geht unter die Haut: In Geislingen wird 2011 ein vierjähriger Junge totgeprügelt, die Angeklagten werden freigesprochen. Für das Kinderschutzteam der Klinik kaum auszuhalten.
Susann Schönfelder
19.12.2024 - 06:00 Uhr
Das macht mich wütend, traurig und sprachlos, dass zwei Täter juristisch folgenlos davonkommen. Dieser kleine Mensch hat unheimlich viel gelitten. Raphael war wehrlos und wurde entwürdigt, und er hat auch nach dem Tod keine Stimme.“ Wenn Fabian Kaßberger, Mitglied im Kinderschutzteam und Chefarzt der Kinder- und Jugendmedizin im Göppinger Alb-Fils-Klinikum, über den gewaltsamen Tod des Kindes spricht, wird er emotional.
Von wem das Kind misshandelt wurde, war nicht aufzuklären
Der kleine Junge aus Geislingen wurde am 12. März 2011 totgeprügelt, er durfte keine fünf Jahre alt werden. Sein Peiniger oder seine Peinigerin soll dem Kind mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen haben, dann mit beiden Händen den Hals des jungen Opfers umfasst und ins Kinderzimmer getragen haben. Dort ließ man den kleinen Jungen zu Boden fallen, er blieb bewusstlos liegen und starb kurze Zeit später in einer Tübinger Klinik. Raphael erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und erstickte schließlich an seinem Erbrochenen. Vor Gericht standen seine zum Tatzeitpunkt 23-jährige Mutter und deren damaliger 25 Jahre alter Lebensgefährte. Angeklagt wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung eines Schutzbefohlenen. Das Gesetz sieht für eine solche Straftat eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren vor.
Hinter Schloss und Riegel sitzt keiner von beiden. „Die beiden Angeklagten wurden freigesprochen. Es war nicht aufzuklären, von wem das Kind misshandelt wurde“, sagt Hanna Eckert, Richterin am LandgerichtUlm und Pressesprecherin in Strafsachen. Auch sei am Ende nicht klar gewesen, ob das Kind nur von einem der beiden Angeklagten geschlagen wurde und der oder die andere davon wusste, sprich zugeschaut oder gar mitgemacht hat.
Die Hauptverhandlung in dem Verfahren fand 2022 – viele Jahre nach der schrecklichen Tat – vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm statt, das Urteil wurde am 29. Juli 2022 verkündet und ist seit dem 12. Januar 2023 rechtskräftig. „Gegen dieses Urteil hatte der Nebenkläger Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof verwarf am 11. Januar 2023 die Revision durch Beschluss als unbegründet, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hat“, teilt Eckert mit. Damit sei das Urteil seit dem 12. Januar 2023 rechtskräftig.
Es ist eines jener Urteile, die aus menschlicher Sicht betroffen machen. Und nicht nur das: Das Verfahren zog sich sehr lange hin. Zweieinhalb Jahre brauchte die Staatsanwaltschaft, um gegen die Frau und den Mann Anklage zu erheben, erst fünf Jahre nach der Tat wurde der Fall schließlich vor Gericht verhandelt. Der Sprecher der Ulmer Staatsanwaltschaft, Michael Bischofberger, erklärte die Verzögerung gegenüber Medienvertretern seinerzeit mit der komplizierten Sachlage, zum anderen mit der Überlastung der Behörden. Die Ermittlungen seien schwierig gewesen, weil sich die Mutter und deren Partner gegenseitig beschuldigt hätten und weil es gedauert habe, die genaue Todesursache des Jungen herauszufinden. Die Mutter des Kindes und ihr Ex-Lebensgefährte waren sechs Monate lang in U-Haft. Als Klage gegen sie eingereicht wurde, waren sie längst wieder auf freiem Fuß.
Gewalt gegen Kinder – die Dunkelziffer ist hoch. Foto: dpa/Patrick Pleul
Zunächst fällte das Landgericht Ulm im Juni 2016 ein Urteil mit einer milden Strafe – auch der Verzug wirkte sich strafmildernd aus. Die Frau und der Mann wurden seinerzeit zu je fünf Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung eines Schutzbefohlenen verurteilt und legten Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Herbst 2017 auf und ordnete eine neue Verhandlung vor dem Landgericht an, berichtete seinerzeit die „Süddeutsche Zeitung“. Der BGH war der Ansicht, dass das Landgericht die Mittäterschaft der Mutter und ihres Ex-Freundes nicht ausreichend begründet habe, der Verweis auf ein Klima von Verschleierung und massiver Gewalt, das das Paar gemeinsam geschaffen habe, reiche nicht aus. Bis zur Hauptverhandlung sollten weitere fünf Jahre vergehen.
Für Fabian Kaßberger ist der ganze Fall aus moralischer Sicht kaum auszuhalten. Und er wühlt auf, weil das Kinderschutzteam des Alb-Fils-Klinikums immer wieder Misshandlungen von Schutzbefohlenen sieht. Jungen und Mädchen mit Verletzungen im Genitalbereich, Verbrühungen oder Blutergüssen. Hier gehe es nicht nur darum, medizinische Hilfe zu leisten. Man müsse auch hinterfragen, ob es für diese Verletzungen eine plausible Erklärung gibt. „Der Kinderschutz ist ein wichtiger Teil der Kinder- und Jugendmedizin“, macht der Chefarzt deutlich. „Wir sind Ansprechpartner für andere Kinderärzte oder auch das Jugendamt“, ergänzt die Oberärztin Birgit Mattulat. Es gebe Fälle, die viel Zeit in Anspruch nehmen, weil manchmal eben auch ein Psychologe oder eine Gynäkologin hinzugezogen werden müssten. „Das sind meist recht komplexe Fälle.“
Ein bis zweimal im Jahr hat es das Göppinger Kinderschutzteam mit einer schweren Misshandlung beziehungsweise Kindeswohlgefährdung zu tun, ein bis zweimal im Monat mit Verletzungen, bei denen man genauer hinschauen muss. „Es gibt Fälle, da müssen wir auch einen Rechtsmediziner oder die Polizei zu Rate ziehen, da arbeitet ein interdisziplinäres Team zusammen“, gibt die Medizinerin Birgit Mattulat einen Einblick in die häufig zeitintensive Arbeit. Körperliche und/oder seelische Vernachlässigung, Missbrauch, Misshandlung, die Bandbreite ist groß.
Wegschauen kann für Kinder lebensgefährlich sein
„Oft sind es schwierige familiäre Verhältnisse, die dazu führen“, erklärt Kaßberger. Das heißt, die Eltern seien überfordert. Und: „Vieles liegt im Grenz- oder Graubereich, oft ist die Thematik nicht eindeutig und juristisch nicht wasserdicht, dass das Kind aus der Familie geholt wird. Und uns selbst sind oft die Hände gebunden, die Eltern haben sehr viele Rechte.“ Hinzu kämen Menschen mit Migrationsgeschichte: „In manchen Kulturkreisen ist es völlig normal, den zwölfjährigen Sohn zu schlagen.“ Vom blauen Fleck und Schütteltrauma über Brandwunden auf der Haut durch ausgedrückte Zigaretten bis hin zur Vergewaltigung habe er schon alles erlebt, stand mit den Tätern im gleichen Raum, sagt Kaßberger, in vier Fällen in seiner 20-jährigen Laufbahn als Kinderarzt sei der Zustand des Kindes lebensbedrohlich gewesen. Doch er weiß: „Es gibt ein Riesendunkelfeld.“
Eines ist Fabian Kaßberger wichtig: den Mut haben hinzuschauen, Missbrauchs- oder Misshandlungsvorwürfe anzusprechen, nichts schönzureden, auch wenn es Überwindung koste. Gerade wenn es gegen diejenigen geht, die ein Kind eigentlich beschützen sollten: gegen die Eltern. „Wir müssen für das Wohl der Kinder da sein. Und es ist nicht immer das Beste, wenn das Kind bei den Eltern bleibt.“ Bei dem kleinen Raphael hatte scheinbar niemand bemerkt, dass er schon längere Zeit geschlagen wurde. Bis es zu spät war.
Kinderschutzteam der Klinik
Experten Es sei wichtig für eine Kinderklinik, ein Team aus speziell im Kinderschutz erfahrenen Mitarbeitern zu haben. „Neben der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen erfüllen wir eine weitere wichtige Aufgabe: die des medizinischen Kinderschutzes“, sagt Fabian Kaßberger, Chefarzt der Kinder- und Jugendmedizin in der Klinik am Eichert. In der Klinik wurde daher vor einigen Jahren eine Kinderschutzgruppe gegründet, 2023 wurde sie durch die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) akkreditiert.
ZNA Auch in der Zentralen Notaufnahme (ZNA) sei man bei verletzten Kindern sensibilisiert. Erscheine eine Schilderung von Eltern nicht plausibel, werde das Kinderschutzteam hinzugezogen.