Nach einigen Umwegen kam die Esslingerin doch zum Ziel. Durch einen Nebeneingang gelangte sie außerhalb der Öffnungszeiten zur Stabstelle Wahlen und konnte ihre Unterschrift für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ leisten. Den Aufwand hätte sie sich allerdings sparen können. Auch im Bürgeramt, erfuhr sie dort, hätte sie sich während der Öffnungszeiten eintragen können. Zuvor hatte die Frau schon eine kleine Odyssee hinter sich. Nachdem sie am Download des Formulars von der Seite des Volksbegehrens gescheitert war, fragte sie sich telefonisch im Rathaus durch, bis sie an die richtige Stelle gelangte. Überall sei man wirklich freundlich gewesen, berichtet sie. Doch so reibungslos wie in Esslingen läuft es nicht überall.
Beschwerden aus dem ganzen Land
Den Initiator des Volksbegehrens, Dieter Distler, erreichen Zuschriften aus dem ganzen Land von Unterstützern, die Schwierigkeiten haben, ihre Unterschrift zu leisten. Teilweise wüssten die Mitarbeiter auf den Rathäusern nichts von dem Volksbegehren. In großen Städten gebe es oft nur eine Stelle, wo man unterschreiben könne. „Ich halte das für Schikane“, sagt Distler.
Dass es trotz eindeutiger Informationen teilweise höchst kompliziert ist, zeigt das Beispiel Stuttgart. In der Landeshauptstadt findet die amtliche Sammlung im Statistischen Amt in der Eberhardstraße statt. Formulare aus der freien Sammlung können indessen auch bei den Bezirksämtern abgegeben werden. Die Bürgerbüros, mit denen die Menschen üblicherweise Kontakt haben, etwa bei Passangelegenheiten sind nicht zuständig. Die Landeshauptstadt tut ihr Möglichstes und informiert detailliert auf ihrer Webseite, wie man seine Unterschrift leisten kann. Trotzdem kommt es immer wieder zur Verwirrung.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege: Bis 10. Dezember kann bei der amtlichen Sammlung an den zuständigen Stellen in den Gemeinden unterschrieben werden, bis 11. Februar läuft die sogenannte freie Sammlung. Dafür können sich Unterstützer das Formular von Distlers Internetseite „landtag-verkleinern.com“ herunterladen und ans Rathaus schicken. Unterschreiben kann jeder Wahlberechtigte aus Baden-Württemberg.
Landeshauptstadt informiert detailliert auf der Webseite
Der 81-Jährige aus Bietigheim-Bissingen will mit dem Volksbegehren verhindern, dass der Landtag, nach der bereits beschlossenen Wahlrechtsreform deutlich anwächst. Er schlägt daher in einer Gesetzesinitiative vor, die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren. Erreicht er die notwendige Zahl von Unterstützern, muss sich der der Landtag mit dem seinem Vorschlag befassen. Stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt.
Doch zuvor muss noch eine Hürde genommen werden. 770 000 Unterschriften braucht Distler bis Februar, damit der Landtag sein Thema aufgreift. Ende Oktober hatte er erst 20 000 Unterschriften zusammen. Distler hält das Verfahren für zu kompliziert und wünscht sich mehr Unterstützung.
Innenministerium sieht Probleme in der Durchführung
Das zuständige Innenministerium spielt den Ball indessen zurück. Die Initiatoren des Volksbegehrens hätten nicht, wie vom Gesetz vorgesehen, die erforderlichen Unterlagen für die amtliche Sammlung zur Verfügung gestellt, sondern lediglich E-Mails an alle Gemeinden geschickt mit der Bitte, die Unterlagen auszudrucken. Das Ministerium habe indessen über Regierungspräsidien und Landratsämter allen Gemeinden Hinweise zukommen lassen.
Die vom Land für Bürgerbeteiligung eingesetzte Staatsrätin, Barbara Bosch, sieht den Aufwand. Aber sie sagt auch: „Da ein Volksbegehren anstelle des parlamentarischen Gesetzgebers treten soll, muss dafür eine relevante Hürde von Unterschriften gesammelt werden.“ Es gebe in Deutschland verschiedene Verfahren, die teilweise deutlich aufwendiger seien. In Bayern beispielsweise müssen 950 000 Unterschriften binnen zwei Wochen gesammelt werden. Trotzdem hat auch Bosch Verbesserungsvorschläge. „Ich fände es sehr hilfreich, wenn Initiatoren und Gemeinden deutlicher informieren, dass diese Unterschriftenliste online heruntergeladen und bei der Gemeinde unterschrieben eingeworfen werden können. Ich werde mich zudem dafür einsetzen, dass Volksbegehren zukünftig rechtssicher online unterschrieben werden können.“
Dieter Distler erhält inzwischen Unterstützung von der FDP. Bei einem Aktionstag am 16. November wollen die Liberalen landesweit Unterschriften für ihn sammeln. Die FDP war 2023 mit einer eigenen Gesetzesinitiative im Landtag gescheitert, ihr Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ wurde wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt. Die Liberalen hatten früh vor einer Aufblähung des Landtags und hohen Kosten durch das neue Zwei-Stimmen-Wahlrecht gewarnt. Der Landesrechnungshof rechnet Legislaturperiode mit Zusatzkosten von bis zu 200 Millionen Euro entstehen.
Gesetze aus dem Volk
Volksantrag
Ein Volksantrag braucht 39 000 Unterschriften. Damit kann ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden.
Volksbegehren
Das hat höhere Hürden. Für die Zulassung braucht es 10 000 Unterschriften. Wird es zugelassen, müssen 770 000 Unterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden. Wenn es das geschafft hat und der Landtag nimmt den Gesetzentwurf nicht unverändert an, findet eine Volksabstimmung statt.