Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten setzt die baden-württembergische Landesregierung ihre Hilfen für kleine Unternehmer fort. Unter welchen Bedingungen kann der fiktive Unternehmerlohn beantragt werden?

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung setzt ihre Hilfen für kleine Unternehmer fort. Auch die Überbrückungshilfe III Plus wird nach einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwoch) um den sogenannten fiktiven Unternehmerlohn ergänzt. Die Unterstützung wende sich an Unternehmer, denen eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreicht. Inhaber von Personengesellschaften oder Einzelunternehmer etwa, die keine eigenen Gehälter bezögen.

 

Sie können einen Festbetrag von 1000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021 beantragen, sofern sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 nachweisen, berichtete die Zeitung weiter. Der fiktive Unternehmerlohn wird gemeinsam mit der Überbrückungshilfe beispielsweise über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt.

Das geht allerdings nicht sofort: Nach Auskunft des Bundes sollen Anträge in der Überbrückungshilfe III Plus zwar noch Ende Juli 2021 gestellt werden können. Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns wird laut Wirtschaftsministerium voraussichtlich im September 2021 zur Verfügung stehen. Der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden, wenn die Überbrückungshilfe schon bewilligt ist.