Klette vor Gericht Die Grenzen des Strafprozesses
Auch wenn das viele hoffen: Im Verfahren gegen die RAF-Terroristin geht es nicht um geschichtliche Aufarbeitung, kommentiert Christian Gottschalk.
Auch wenn das viele hoffen: Im Verfahren gegen die RAF-Terroristin geht es nicht um geschichtliche Aufarbeitung, kommentiert Christian Gottschalk.
Die Geschichte der Roten Armee Fraktion (RAF) ist und bleibt ein deutsches Trauma. Zahlreiche Fragen nach dem, was in den 70er Jahren geschah, sind bis heute ungeklärt. Legenden ranken sich um die Akteure, oft widerlegt, nie gestorben. Über die sogenannte Dritte Generation der RAF ist, verglichen mit den Gründern, noch viel mehr im Dunkeln. Daher ist es verständlich, dass der Prozess gegen Daniela Klette auf ein gewaltiges Echo stößt. Doch jeder, der sich vom Landgericht Verden mehr Licht im historischen Dunkel erhofft, wird wohl enttäuscht werden.
Es geht in dem am Dienstag begonnenen und unabsehbar lange dauernden Verfahren nicht in erster Linie um eine sozialrevolutionäre Variante des deutschen Linksterrorismus. Es geht um banale Straftaten, um Raubüberfälle und versuchten Mord. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle stellt zwar die Räumlichkeiten, entscheidet aber nicht wie in einem Terrorprozess. Eine ganz normale Strafkammer des Landgerichts prüft, ob Tat und Schuld der Angeklagten nachgewiesen werden können. Nicht weniger, nicht mehr. Das kann ausreichen, um Daniela Klette für viele Jahre hinter Gitter zu bringen, aber kaum, um die Nachkriegsgeschichte neu zu schreiben. Der Strafprozess kommt hier an seine Grenzen. Immerhin: Ein Verfahren gegen solch eine prominente Angeklagte, die mehr als drei Jahrzehnte im Untergrund gelebt hat, ist keineswegs alltäglich – und alle Aufmerksamkeit wert.