Zum Auftakt der Verhandlungen vor dem Stuttgarter Landgericht zeigen die Richter Zweifel an den Erfolgsaussichten der Deutschen Umwelthilfe. Die Kläger lassen sich indes nicht entmutigen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will Mercedes-Benz mit einer Klage vor dem Stuttgarter Landgericht zu mehr Klimaschutz zwingen. Die Umweltaktivisten verlangen, dass der Autobauer den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ab dem Jahr 2030 stoppt. Zudem soll der Verkauf von Verbrennern bereits zuvor begrenzt werden, damit die Autos der Marke mit dem Stern insgesamt nicht mehr klimaschädliches Kohlendioxid ausstoßen, als nach Berechnungen der DUH mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar ist. Nach dem Pariser Abkommen soll die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit beschränkt werden.

 

Welche Rechte der Kläger werden wie stark verletzt? Das bleibt offen

Der Vorsitzende Richter Bernd Rzymann beurteilte die Erfolgschancen der DUH zum Auftakt des Verfahrens indes in einer ersten Einschätzung skeptisch. Die Klage sei zwar zulässig, die Kammer sieht aber nach den Ausführungen von Rzymann große Probleme bei der Beantwortung der Frage, welche Rechte der Kläger wie stark verletzt werden.

Zudem seien nicht Gerichte, sondern der Gesetzgeber dafür zuständig festzulegen, welche Autos wann produziert werden dürfen. Als Kläger treten die drei Bundesgeschäftsführer der DUH auf, darunter Jürgen Resch, der seit Jahrzehnten zahlreiche juristische Auseinandersetzungen mit dem Stuttgarter Autobauer in Umweltfragen vorangetrieben hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehr Klimaschutz verlangt

DUH-Anwalt Remo Klinger räumte ein, dass die Intensität und die konkrete Form der Beeinträchtigung heute noch offen ist. Er verwies jedoch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das vor dem gleichen Problem gestanden sei und dennoch die Bundesregierung dazu verpflichtet habe, beim Klimaschutz nachzubessern.

Die Karlsruher Richter waren zum Ergebnis gekommen, dass durch die geltenden Regelungen hohe Lasten zur Emissionsminderung auf die Zeit nach 2030 verschoben würden. Damit wurden, so die Richter, die im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte der zum Teil noch sehr jungen Kläger verletzt, weil nach 2030 drastische Einschränkungen erforderlich würden, um das Pariser Klimaziel zu erreichen. In gleichem Sinne muss Mercedes-Benz laut Klinger bereits heute gerichtlich verpflichtet werden, den Klimaschutz zu verstärken, weil es sonst zu spät wäre. Man müsse jetzt verhindern, dass unzumutbare Emissionen entstehen, weil sie später nicht aus der Atmosphäre zurückgeholt werden könnten. Zudem sei nicht die Bundesregierung für die Festlegung der Emissionsgrenzwerte zuständig, so der Klägeranwalt. Dies geschehe auf europäischer Ebene. Deshalb regte er an, den Rechtsstreit zwischen der DUH und Mercedes-Benz vorab zunächst europäischen Richtern vorzulegen und dort zu klären, ob Grundrechte verletzt würden.

Der Anwalt von Mercedes-Benz, Markus Rieder, befand indes, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für den aktuellen Fall nichts hergebe. Er forderte das Gericht auf, die Klage abzuweisen. Mercedes-Benz unternehme beim Klimaschutz schon heute mehr, als der Gesetzgeber verlange, sagte Rieder.

Die Umwelthilfe klagt auch gegen BMW und Wintershall Dea

Das Gericht will nun am 13. September verkünden, wie es weitergeht. Der Vorsitzende Richter wies ausdrücklich darauf hin, dass heute nicht klar sei, ob es dann bereits ein Urteil gebe. Es könnte laut Rzymann auch sein, dass sich zunächst europäische Richter mit dem Rechtsstreit beschäftigen.

Der Klägeranwalt Klinger zeigte sich trotz der offensichtlichen Skepsis der Kammer zufrieden mit dem Auftakt des Verfahrens. Er wertete es ebenso wie der Bundesgeschäftsführer Resch als Erfolg, dass die Klage zugelassen wurde. Klinger zeigte sich zuversichtlich, die Bedenken der Kammer im weiteren Verlauf entkräften zu können. Ohnehin habe man sich auf ein langes Verfahren eingestellt, weil juristisches Neuland betreten werde und grundsätzliche rechtliche Fragen geklärt werden müssten.

Der Stuttgarter Prozess ist Teil einer ganzen Reihe von Klimaklagen gegen Unternehmen, die von der Deutschen Umwelthilfe und Greenpeace im vergangenen Jahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz gestartet wurden. Die DUH klagt auch gegen BMW und den Energiekonzern Wintershall Dea. Für diese Klagen gibt es aber noch keine Verhandlungstermine. Gleiches gilt für eine Klage von Greenpeace gegen VW in Braunschweig.

Greenpeace unterstützt einen Biobauern, der gegen VW klagt

Greenpeace unterstützt zudem einen Biobauern, der in Detmold klagt, weil VW unter anderem sein Eigentum gefährde und seiner Gesundheit schade. VW soll deshalb ab 2030 keine Verbrenner mehr verkaufen. Die Richter nahmen dies jedoch wie ihre Kollegen im Stuttgarter Prozess mit Skepsis auf. Nicht das Gericht könne den Autobauer zu mehr Klimaschutz anhalten, sondern nur der Gesetzgeber, sagte ein Sprecher des Gerichts nach dem Auftakt der Verhandlungen.