Klimaklage Deutsches Nachbarschaftsrecht soll pakistanischen Bauern helfen
Im Sommer 2022 wurde Pakistan von einer Jahrhundertflut getroffen. Nun ziehen Landwirte wegen der erlittenen Schäden vor ein deutsches Gericht.
Im Sommer 2022 wurde Pakistan von einer Jahrhundertflut getroffen. Nun ziehen Landwirte wegen der erlittenen Schäden vor ein deutsches Gericht.
Die Frage, wann jemand vor Gericht Erfolg gehabt hat und wann nicht, ist manchmal gar nicht so einfach zu beantworten. Der peruanische Landwirt und Bergführer Saúl Luciano Lliuya hatte befürchtet, dass durch schmelzende Gletscher in Zukunft eine Flutwelle ausgelöst werden könnte, die sein Haus trifft. Er klagte gegen den Essener Energiekonzern RWE und forderte eine Beteiligung an Schutzmaßnahmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sah diese konkrete Gefahr nicht, und wies die Klage ab. Eine klare Niederlage? Nicht unbedingt.
Die Hamburger Rechtsanwältin Roda Verheyen ist auf Klimaklagen spezialisiert, und hebt in der Entscheidung aus Hamm einen anderen Punkt hervor. Das Gericht hatte im vergangenen Mai nämlich auch festgehalten, dass deutsche Unternehmen grundsätzlich für die Folgen des Klimawandels im Ausland haftbar gemacht werden können. Schon damals hatte Verheyen angekündigt, dass weitere Klagen folgen werden. Jetzt ist es wieder so weit. 39 Landwirte aus der pakistanischen Provinz Sindh haben vor dem Landgericht in Heidelberg eine Klimaklage eingereicht. Wieder gegen die RWE und auch gegen den Zementhersteller Heidelberg Materials, der früher unter dem Namen Heidelberg Cement bekannt gewesen ist. Die Bauern fordern eine anteilige Entschädigung für massive Schäden, die sie bei einer der größten Flutkatastrophen des Landes erlitten haben. Im Jahr 2022 überschwemmte Starkregen einen großen Teil von Pakistan, 33 Millionen Menschen wurden obdachlos.
Schuld sei der Klimawandel, argumentieren die Bauern, und präsentieren eine Studie, wonach RWE mindestens für 0,68 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich sein soll, Heidelberg Materials für 0,12 Prozent. Diese Studie ist nach Angaben der Anwältin noch nicht veröffentlicht. Unterstützt werden die Bauern von den Menschenrechtsorganisationen medico international und European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sowie den pakistanischen Organisationen HANDS Welfare Foundation und der National Trade Union Federation (NTUF).
Die beklagten Konzerne weisen jede Schuld und Verantwortung von sich. RWE erklärte, das Unternehmen habe seine Anlagen jederzeit im Einklang mit dem geltenden Recht betrieben. Die Klage sei „der erneute Versuch, klimapolitische Forderungen in deutsche Gerichtssäle zu verlagern“.
Juristisch betritt die Anwältin dabei Neuland. Sie stützt die Klage auf Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Als das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, hat selbstredend niemand an Klimaklagen gedacht gehabt. Die Anwältin greift nun unter anderem auf eine Vorschrift aus dem Nachbarschaftsrecht zurück, die typischerweise dann zum Einsatz kommt, wenn der Mitbewohner auf dem unteren Balkon mit seinem Grill die oberen Stockwerke einnebelt. Hintergedanke dabei: In einer globalisierten Welt sind wir beim Thema CO2-Ausstoß doch alle irgendwie Nachbarn.
Die Einreichung der Klage vor dem Heidelberger Landgericht ist der erste Schritt, der weg bis zu einem Ergebnis vermutlich lang. Im Falle des peruanischen Bauern hat es von diesem Moment an zehn Jahre gedauert, bis das OLG Hamm in zweiter Instanz sein Urteil gesprochen hat. Das Verfahren fordere nicht zur Nachahmung auf und werde wahrscheinlich, „zumindest zu meinen Lebzeiten, das einzige seiner Art bleiben“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Berufungsinstanz für die pakistanischen Bauern wäre das Oberlandesgericht in Karlsruhe.